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Achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Schnabelwaid (BGS-WAS) vom 10. September 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Aufgrund Art. 5, 8, 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Satzung:

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Schnabelwaid vom 30.01.2002 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 8/2002 vom 22.02.2002) wird wie folgt geändert:

 

 

1. § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

 „Die Gebühr beträgt 6,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers“.

 

2. § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

 „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 6,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers“.

 

 

§ 2
 

Die Satzung tritt zum 01.Oktober 2024 in Kraft.

 

 

 

Schnabelwaid, den 10. September 2024

 

Gez.

 

Hans-Walter Hofmann
Erster Bürgermeister

 

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