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Aktuelles aus dem Rathaus

Neuigkeiten und wichtige Informationen aus dem Rathaus der VG Creußen, Haag, Prebitz und Schnabelwaid.
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Herzlich willkommen

In unserem digitalen Rathaus

Hier finden Sie alle wichtigen Kundgebungen und Informationen rund um unsere Verwaltungsgemeinschaft Creußen und die zugehörigen Außenorte.

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Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde ein Schlüsselbund abgegeben.

Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft   Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

Symbolbild ©Pixabay
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Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses und vorläufigen Dokumentes sind seit dem 1. Mai 2025 in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft getreten.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten sind grundsätzlich digitale Bilder zu verwenden. Es werden keine ausgedruckten bzw. selbstgemachten Lichtbilder im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen mehr akzeptiert.

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen steht deshalb ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder zur Verfügung. Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt muss durch die Verwaltungsgemeinschaft Creußen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben werden. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.


Ebenso werden biometrische Passbilder von zertifizierten Dienstleistern akzeptiert.

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/


Der Dienstleister muss diese verschlüsselt in eine Cloud senden. Bei Vorlage eines QR-Codes wird das Bild direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Creußen übermittelt und kann anschließend verwendet werden.


Ausnahme: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins, Fischereischeins und Parkausweises ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.

Symbolbild ©Pixabay
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Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung "Kapellenberg", Gemarkung Creußen, Stadt Creußen
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth vom 20. Juni 2025

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 10. Juni 2025 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:


„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Kapellenberg“, Gemarkung Creußen, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt.“


Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:


Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Creußen nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.

Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.


Zustellung des Umlegungsplans:

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.


Einsichtnahme in den Umlegungsplan:

Der Umlegungsplan liegt ab 26. Juni 2025 bis zum Abschluss des Verfahrens (bis zur Berichtigung des Grundbuchs) im Rathaus der Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, Bauabteilung während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.



Ines Weyhmann, Vermessungsdirektorin

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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz

„Schwein gehabt!“

Das soll sich bei unserem Treffen am Mittwoch, 23.07.2025 von 14 bis 17 Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr bewahrheiten. Dazu herzliche Einladung. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Wer bringt ein Dessert mit?


Anmeldung bitte bei:

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Tel.: 09270 9193366

E-Mail: renate.galuba@hotmail.de


Busfahrt

Die nächste Busfahrt findet nicht wie angekündigt am 06.09.25 statt, sondern stattdessen am Samstag, 13.09.2025.

Symbolbild ©Pixabay
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Prebitz"; Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-
Der Gemeinderat der Gemeinde Prebitz hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Prebitz“ gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Der Bebauungsplan erstreckt sich über das Gebiet der Flurnummern 270/1, 282 TF, 284, 284/1 TF und 288 TF der Gemarkung Prebitz.


Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Prebitz“ in der Fassung vom 02.05.2025, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom


20. Juni bis einschließlich 25. Juli 2025


im Internet veröffentlicht und sind auf der sind auf der Homepage der Gemeinde Prebitz unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen bzw. unter der Adresse: https://www.gemeinde-prebitz.de/nachrichten/artikel/aufstellung-des-bebauungsplanes-solarpark-prebitz-foermliche-oeffentlichkeitsbeteiligung einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.


Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2 a BauGB sind im Rahmen der Auslegung folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:


Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Festsetzen von Vermeidungs-, Ausgleichs- sowie CEF-Maßnahmen für Feldlerche, Ausschluss von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Umsetzung der CEF-Maßnahmen

Gewährleistung der Durchlässigkeit der Fläche für Klein-, Mittel- und Großsäuger durch Abstandregelungen beim Zaun und dem Wildkorridor

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt


Schutzgut Boden:

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, temporärer Verlust von Ackerfläche


Schutzgut Wasser:

Beschreibung der Oberflächengewässer, Grundwasser sowie Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt


Schutzgut Klima/Luft:

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima


Schutzgut Fläche:

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche


Schutzgut Landschaft:

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild


Schutzgut Mensch:

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Beurteilung potentieller Blendwirkungen


Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Kulturgüter sind nicht betroffen.



Es wird darauf hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Geschäftszeiten ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.


Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt, bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.


Prebitz, den 20.06.2025

Gez.

Jörg Teufel

Erster Bürgermeister


Lageplan
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Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden eine Brille und ein Autoschlüssel abgegeben.

Die Verlierer werden hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und ihre Rechte wahrzunehmen.


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Gemeindearchiv Prebitz - Ihre Geschichte ist gefragt!
Die Geschichte unserer Gemeinde lebt von den Erinnerungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Um unser Gemeindearchiv weiter auszubauen und für kommende Generationen zu bewahren, bin ich auf der Suche nach interessanten Bildern, Dokumenten und Geschichten aus Prebitz und den Ortsteilen.

Haben Sie alte Fotos, Schriftstücke, persönliche Erinnerungen oder spannende Anekdoten, die ein Stück unserer Geschichte erzählen? Dann freue ich mich über Ihre Unterstützung!

Geplant ist, über die Sommermonate Unterlagen zu sammeln und zu sichten. In den Wintermonaten sollen die Beiträge dann zusammengetragen und ins Gemeindearchiv aufgenommen werden.


Wenn Sie mitwirken möchten, melden Sie sich gerne bei mir.

E-Mail: buergermeister@gemeinde-prebitz.de

Telefon: 0170 3383890


Ich freue mich auf Ihre Beiträge und darauf, gemeinsam unsere Geschichte lebendig zu halten!


Ihr

Jörg Teufel

Erster Bürgermeister

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Information des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Im Gebiet der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.

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Sommer(s)pass 2025
Der Kreisjugendring Bayreuth bietet auch in diesem Jahr wieder einen Sommerpass an, der zum verbilligten Besuch von Freizeiteinrichtungen (1. Mai bis 9. November 2025) berechtigt.

Der Sommer(s)pass gilt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und mit Schülerausweis. Bitte zeigen Sie bei der jeweiligen Einrichtung den ganzen Pass vor. Es reicht nicht aus, nur den Abriss vorzulegen.

Die Sommerpässe sind in der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro,

erhältlich.


Bei Aushändigung des Sommerpasses ist eine Schutzgebühr in Höhe von 1,-- Euro zu bezahlen.


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Baumaßnahmen entlang der Bayreuther Straße und im Sonnenweg in Creußen
Ab Montag, 14.04.2025 beginnen die Bauarbeiten entlang der Bayreuther Straße -B2- und im Sonnenweg (Erneuerung des Kanals und der Grundstücksanschlüsse).

In diesem Zusammenhang kommt es zu einer halbseitigen Sperrung der Bayreuther Straße auf Seite des Sonnenwegs mit entsprechender Ampelregelung.


Um die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in insgesamt 4 Abschnitten durchgeführt.


Die Fertigstellung ist voraussichtlich für Mitte/Ende August geplant.


Die Baufirma ist darum bemüht, die Baumaßnahme schnellstmöglich und zu aller Zufriedenheit abzuwickeln. Jedoch ist eine Durchfahrt zu den Grundstücken im Sonnenweg werktags ab 7:00 Uhr nicht möglich. Deshalb wird darum gebeten, Autos aus dem Baufeld zu fahren. Ein Ausfahren nach genannter Zeit kann nicht gewährleistet werden!


Nach 17:00 Uhr wird die Baufirma versuchen, die Durchfahrt mittels Stahlplatten zu ermöglichen, gleiches gilt an den Wochenenden. Jedoch kann es trotzdem zu Behinderungen kommen.


Wir bitten hierfür um Verständnis.

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Verbandsversammlung des Wegepflegeverbandes der Stadt Creußen
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wegepflegeverbandes der Stadt Creußen findet am Dienstag, dem 15. April 2025 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Maisel“ in Creußen statt.

Hierzu ergeht an alle Vertreter der Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften mit dieser Bekanntmachung gemäß § 5 der Satzung des Wegepflegeverbandes Einladung. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.



Tagesordnung:


  1. Protokoll der Verbandsversammlung vom 25.04.2024;
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden;
  3. Kassenbericht der Rechnungsprüfer;
  4. Entlastung der Vorstandschaft;
  5. Besprechung Arbeitsmaßnahmen 2025 einschl. Bekanntgabe Ergebnis Ausschreibung;
  6. Wünsche und Anträge.



Creußen, den 28.03.2025


gez.

Fassold

1. Vorsitzender


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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz 2025
Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema Seniorenarbeit im Jahr 2025:

Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:

Mittwoch, 19.03.2025

Mittwoch, 23.07.2025

Mittwoch, 08.10.2025

Mittwoch, 10.12.2025

 

Tagesfahrten mit dem Bus:

Samstag, 24.05.2025

Samstag, 06.09.2025

 

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18 - 19 Uhr)

E-Mail: renate.galuba@hotmail.de


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Trinkwasseranalyse Hochbehälter Hohe Warte II Stadtwerke Bayreuth - Jahresdurchschnittswerte 2024
Obern- und Unternschreez, Bocksrück, Spänfleck, Huth und einige Einzelgehöfte werden mit Trinkwasser aus dem Hochbehälter Hohe Warte II der Stadtwerke Bayreuth versorgt.

Die Trinkwasseranalysen werden von zertifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Untersuchungen im betriebseigenen Labor statt.


Alle Werte finden Sie hier.


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Verwendete Aufbereitungsstoffe zur Wasseraufbereitung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der „Creußener Gruppe“ verwendet für die Wasseraufbereitung das folgende Filtermaterial:

OMYAQUA JURAPERLE PURE 1-2 für die Filteranlage im Wasserwerk Creußen.

 

Das Datenblatt des jeweiligen Filtermaterials kann beim Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen eingesehen werden. Bei Fragen zum Filtermaterial stehen Ihnen die Wasserwarte unter Tel. 0171/3014305 gerne zur Verfügung.

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Bericht aus dem Rathaus Schnabelwaid

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

zu Beginn des neuen Jahres möchte ich Ihnen wieder einige wichtige Daten unserer Gemeinde mitteilen und kurz auf das vergangene Jahr zurückblicken.

 

Aktuell (Stand 08.01.2025) sind in Schnabelwaid 1002 Einwohner gemeldet, davon 956 mit Haupt- und 46 mit Nebenwohnsitz. Es gab 10 Geburten im Jahr 2024, aber auch 11 Sterbefälle. 2 Paaren durften wir zur Hochzeit gratulieren.

 

2024 hat der Marktgemeinderat insgesamt 13-mal getagt, einmal tagte der Ältestenausschuss während der Ferienzeit.

 

Der Gemeindehaushalt 2024 der Marktgemeinde Schnabelwaid hat ein Gesamtvolumen von 4.814.161 €, das sich in den Verwaltungshaushalt mit 2.584.208 € und den Vermögenshaushalt mit 2.229.953 € aufteilt. Dank geplanter Tilgungen konnte die Verschuldung um 100.245 € reduziert werden. Neue Kredite waren im Jahr 2024 nicht vorgesehen und wurden auch nicht aufgenommen. Die Gesamtschuld der Gemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 2.621.609,01 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 2.929,87 € und hat sich im Laufe des Jahres 2024 leicht auf 2.821,97 € verringert.

 

Durch eine konsequente Sparpolitik sowie die Weiterentwicklung unseres Konsolidierungskonzeptes konnten die laufenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben decken. Damit ist eine Übertragung von voraussichtlich 139.888 € aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt möglich. Die Marktgemeinde hat hierbei verstärkt auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben geachtet und Maßnahmen mit weniger dringlicher Priorität zurückgestellt.

 

Wie viele andere Kommunen sieht sich die Marktgemeinde Schnabelwaid mit stetig steigenden Ausgaben konfrontiert, insbesondere die Erfüllung unserer Pflichtausgaben sowie die zunehmenden Energiekosten und die steigernde Bürokratie. Diese Herausforderungen haben auch im Jahr 2024 zu einer angespannten finanziellen Lage beigetragen. Der Freistaat Bayern hat die Anstrengungen der Marktgemeinde zur Haushaltsstabilisierung durch eine Stabilisierungshilfe von 290.000 € gewürdigt, die vorrangig in Bereiche der gemeindlichen Grundausstattung wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und Infrastruktur fließt. Diese Unterstützung hilft der Marktgemeinde, ihre kommunalen Aufgaben angemessen zu erfüllen und notwendige Investitionen trotz der schwierigen Lage umzusetzen.

 

2025 bleibt finanziell anspruchsvoll, wie Anfang November das Spitzengespräch zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden verdeutlichte. Der kommunale Finanzausgleich wird im Jahr 2025 auf 11,98 Milliarden Euro erhöht. Neben einer strukturellen Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund wird auch die Zuweisung an die bayerischen Kommunen gesteigert, was eine Entlastung und zusätzliche Mittel verspricht. Besonders in Zeiten wachsender Ausgaben kommt den gestärkten Verwaltungs-haushalten hohe Bedeutung zu. Die Marktgemeinde Schnabelwaid hofft durch die Unterstützung des Freistaates auch in den kommenden Jahren auf eine stabile Partnerschaft, um die finanziellen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und dabei weiterhin ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger verlässlich erfüllen zu können.

 

Das herausragende Ereignis des Jahres war zweifellos die Einweihung unseres neuen Kindergartens „Storchenwiese“ im Mai 2024. In einer Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Hortgruppe werden derzeit 72 Kinder zwischen 1 und 10 Jahren bestens betreut.

 

Im Schuljahr 2024/25 werden in der Grundschule Schnabelwaid 34 Kinder in 2 Kombiklassen unterrichtet, mit steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Zum Start des neuen Schuljahres im September durften wir Frau Verena Nothaft zurück in ihrem Amt als Schulleiterin begrüßen.

 

Leider hat sich bei der turnusgemäßen Neukalkulation für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2028 die Notwendigkeit ergeben, den Wasserpreis auf 6,20 € zuzüglich MwSt. je Kubikmeter und die Abwassergebühr auf 10,90 € je Kubikmeter anzuheben. Das liegt daran, dass die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorgaben weder einen Verlust noch einen Gewinn erwirtschaften darf und sämtliche angefallenen und prognostizierten Kosten über die Gebühren umgelegt werden müssen. Neben den allgemeinen Preissteigerungen schlagen beim Wasserpreis insbesondere eine Vielzahl von Rohrbrüchen und die Kosten für länger als erwartet erforderliche Chlorungsmaßnahmen zu Buche. Der Kostenanteil des Marktes Schnabelwaid für die Mitbenutzung der Pegnitzer Kläranlage hat sich ab dem Jahr 2022 mehr als verdreifacht. Diese sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum entstandenen Unterdeckungen müssen zwingend in den nächsten 4 Jahren durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. Perspektivisch können die Preise für Wasser und Abwasser nach dem Jahr 2028 also durchaus wieder sinken.

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ändert sich der Hebesatz zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B von 450 v.H. auf 285 v. H.. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 v. H..

 

Vielen herzlichen Dank all denen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement unser Dorfleben im Laufe des letzten Jahres mitgestaltet haben. Ein Dankeschön auch die Beschäftigten der Marktgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für ihren unermüdlichen Dienst und nicht zuletzt allen Marktgemeinderätinnen und -räten für den Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde.

 

 

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025!

 

 

Ihr                                                                                                                                           

Hans-Walter Hofmann

1. Bürgermeister                                           

 

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie stets aktuell auf unserer Homepage unter www.markt-schnabelwaid.de!


© Markt Schnabelwaid
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Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Creußen für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung für 2025 des Hauptschulverbandes Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 23.12.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 2 vom 27.01.2025 erfolgt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

 

Creußen, 04.02.2025

Hauptschulverband Creußen

gez.

Martin Dannhäußer

Verbandsvorsitzender


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Verunreinigungen durch Pferdemist im Bereich Altenkünsberg/Tiefenthal

Aufgrund zahlreicher Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über

Verunreinigungen durch Pferdemist im Bereich Altenkünsberg/Tiefenthal

 

auf Verkehrsflächen in diesem Gebiet der Stadt Creußen wird darauf hingewiesen, dass es gemäß § 32 Abs. 1 StVO verboten ist,

 

„…die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“

 

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld belegt.

 

 

Creußen, 11.09.2024

 

gez.

 

Raimund Nols

2. Bürgermeister


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Online-Störungsmeldung für Straßenbeleuchtung
Bürgerinnen und Bürger können Störungen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Haag nun über das Portal störungsauskunft.de online melden. Probleme können die Stadtwerke Bayreuth dadurch in Zukunft noch schneller beheben.

Besonders schnell können die Stadtwerke Bayreuth, die sich um die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Haag kümmern, Probleme aus der Welt schaffen, wenn Sie das Unternehmen informieren: Ab sofort funktioniert das bequem über das Portal störungsauskunft.de.

Einfach den Reiter Straßenbeleuchtung wählen, dann unter Ausfall melden die betroffene Gemeinde und den Straßennamen eingeben. Sollten Sie das Portal über Ihr Handy nutzen, können Sie den Standort auch mit Ihrem GPS-Signal bestimmen lassen. Anschließend können Sie einfach die betroffene Lampe, die als Punkt auf der Karte dargestellt ist, anklicken und unter Defekt wählen die zutreffende Option angeben. Die Stadtwerke Bayreuth erhalten dann sofort eine Nachricht und kümmern sich. Sobald der Schaden behoben ist, verschwindet die Störmeldung aus dem Portal und Sie wissen, dass alles wieder in Ordnung ist.


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Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden Schlüssel und eine Musikbox abgegeben.

Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.


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Störungsmeldung für Straßenbeleuchtung
Ihnen ist eine defekte Straßenbeleuchtung im VG-Gebiet aufgefallen?

Dann bitten wir um entsprechende Meldung unter Tel. 09270 989-0 oder per E-Mail unter info@vgem-creussen.bayern.de

 

Bei der Mitteilung bitten wir um folgende Angaben:

 

• Welche Nummer hat die Lampe (wichtig!)?

• Wo befindet sich die Straßenlampe (Ort, Straße)?

• Was ist defekt (Leuchte ausgefallen, flackert, Glas defekt,

 Mast beschädigt, Sonstiges)?

 

Sie können zur schnelleren Störungsbeseitigung beitragen, wenn Sie die Brennstellennummer (befindet sich etwa in Augenhöhe auf dem Lampenmast) bei der Meldung mit angeben, da den Monteuren lediglich ein Plan vorliegt, auf dem ausschließlich die Brennstellennummern in den einzelnen Straßenzügen aufgeführt sind.


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Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln.

Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes.

Die von der Datenweitergabe betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Tel. 09270 989-13.


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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.


Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.


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Trinkwasseruntersuchung Parameter Gr. AB
Die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung vom 14.12.2023 finden Sie in der Gesamtausgabe des VG-Creußen-Journals vom 26.01.2024 bzw. online auf der Webseite der Gemeinde Haag.
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Kostenlose Energieberatungen
Im Jahr 2024 bieten Stadt und Landkreis Bayreuth Ihren Bürgern wieder zahlreiche kostenlose und neutrale Energieberatungsangebote, sei es telefonisch, persönlich an Beratungsnachmittagen oder Vor-Ort.
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von

2024: 4.416.010 €

2025: 4.691.830 €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von:

2024: 341.620 €                                                                                 

2025: 293.500 €.


§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt werden für 2024 und 2025 nicht festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 in Höhe von 250.000 € festgesetzt.

 

Für 2025 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4 Umlage

1. Verwaltungsumlage 2024:

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.808.950 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7956 Einwohner festgesetzt.

 

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 3.808.950 Euro, das sind 2.513.907,00 Euro; die restlichen 34 % (1.295.043 Euro) werden wie folgt umgelegt:

 

Gemeinde Haag966EinwohnerX449,19979=433.927,00Euro
Gemeinde Prebitz972EinwohnerX449,19979=436.622,20Euro
Markt Schnabelwaid945EinwohnerX449,19979=424.493,80 Euro


2. Investitionsumlage 2024

Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.


3. Verwaltungsumlage 2025:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.252.940 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.252.940 Euro, das sind 2.806.940,40 Euro; die restlichen 34 % (1.445.999,60 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

4. Investitionsumlage 2025

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 293.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 293.500 Euro, das sind 193.710 Euro; die restlichen 34 % (99.790,00 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

§ 5 Kassenkredite

1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:

2024: 730.000 €                                    

2025: 780.000 €.


§ 6 Sonstige Regelungen

(1) Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Haushaltstellen des UA 771000 mit Ausnahme der Gruppierung 4 werden gem. § 16 Abs. 2 KommHV-Kameralistik durch Haushaltsvermerk zu einem Budget verbunden und sind damit gem. § 18 Abs. 1 KommHV-Kameralistik kraft Gesetzes gegenseitig deckungsfähig. Das Budget beinhaltet ausschließlich Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungshaushalts.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.



Creußen, 08.01.2024                                                        

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.

 

III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).

 

Creußen, 08.01.2024

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


Symbolbild © Pixabay
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