
In unserem digitalen Rathaus
Hier finden Sie alle wichtigen Kundgebungen und Informationen rund um unsere Verwaltungsgemeinschaft Creußen und die zugehörigen Außenorte.
Hier finden Sie alle wichtigen Kundgebungen und Informationen rund um unsere Verwaltungsgemeinschaft Creußen und die zugehörigen Außenorte.
Am Freitag, 02.05.2025, bleiben das Rathaus der Stadt Creußen und Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Creußen sowie der Bauhof und das Wasserwerk ganztägig geschlossen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Ort: Kriegerdenkmal am Friedhof Creußen
Beginn: 18:00 Uhr
Das Programm umfasst:
Gemeinsam möchten wir innehalten, der Vergangenheit gedenken und ein Zeichen für Frieden und Versöhnung setzen.
Denn: Nie wieder! - ist jetzt!
Alle Bürgerinnen und Bürger, alle Vereine und Organisationen sind herzlich eingeladen.
Freundliche Grüße
Ihr
Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister
Die nächste Sitzung des Stadtrates Creußen findet am am Montag, 05.05.2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Wir werden mit unserem Bus und einem Stadtführer vormittags eine Rundfahrt durch Meiningen erleben. Mittags kehren wir in die "Brückenmühle" Walldorf ein. Am Nachmittag lernen wir die Zauberwelt der Kulisse im Theatermuseum Meiningen kennen und anschließend verwöhnt das Café "Dalewu" in Schwarza unseren Gaumen.
Interessenten - auch die, die sich nicht Senioren nennen - melden sich bitte bei mir und bekommen dann nähere Informationen. Alle Stationen der Fahrt sind barrierefrei.
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte
Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)
E-Mail: renate.galuba@hotmail.de
Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.
In diesem Zusammenhang kommt es zu einer halbseitigen Sperrung der Bayreuther Straße auf Seite des Sonnenwegs mit entsprechender Ampelregelung.
Um die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in insgesamt 4 Abschnitten durchgeführt.
Die Fertigstellung ist voraussichtlich für Mitte/Ende August geplant.
Die Baufirma ist darum bemüht, die Baumaßnahme schnellstmöglich und zu aller Zufriedenheit abzuwickeln. Jedoch ist eine Durchfahrt zu den Grundstücken im Sonnenweg werktags ab 7:00 Uhr nicht möglich. Deshalb wird darum gebeten, Autos aus dem Baufeld zu fahren. Ein Ausfahren nach genannter Zeit kann nicht gewährleistet werden!
Nach 17:00 Uhr wird die Baufirma versuchen, die Durchfahrt mittels Stahlplatten zu ermöglichen, gleiches gilt an den Wochenenden. Jedoch kann es trotzdem zu Behinderungen kommen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach etwa 25 Jahren einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wer-den. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet mit einer Fläche von rund 65,1 km² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Weiterhin hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024 durchzuführen.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.07.2024 sind einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
Online über die Internetseite der Stadt Creußen „https://www.stadt-creussen.de/“ unter der Rubrik „IN CREUSSEN LEBEN“ - „Bauen“ bzw. folgenden Direktlink
öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Stadt Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, OG, Zimmer 20) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse stadt@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „Beteiligung 1272-FNP Creußen“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Allgemeine Dienstzeiten des Rathauses:
Montag und Dienstag: | 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr | |
Mittwoch: | geschlossen | |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und | 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf Folgendes wird hingewiesen: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Creußen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Creußen, den 31.03.2025
gez.
Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister
Hierzu ergeht an alle Vertreter der Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften mit dieser Bekanntmachung gemäß § 5 der Satzung des Wegepflegeverbandes Einladung. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.
Tagesordnung:
Creußen, den 28.03.2025
gez.
Fassold
1. Vorsitzender
Personalausweise, die bis zum 21.02.2025 und Reisepässe, die bis zum 14.02.2025 beantragt worden sind, können abgeholt werden.
Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:
Mittwoch, 19.03.2025
Mittwoch, 23.07.2025
Mittwoch, 08.10.2025
Mittwoch, 10.12.2025
Tagesfahrten mit dem Bus:
Samstag, 24.05.2025
Samstag, 06.09.2025
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte
Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18 - 19 Uhr)
E-Mail: renate.galuba@hotmail.de
Die Trinkwasseranalysen werden von zertifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Untersuchungen im betriebseigenen Labor statt.
Alle Werte finden Sie hier.
OMYAQUA JURAPERLE PURE 1-2 für die Filteranlage im Wasserwerk Creußen.
Das Datenblatt des jeweiligen Filtermaterials kann beim Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen eingesehen werden. Bei Fragen zum Filtermaterial stehen Ihnen die Wasserwarte unter Tel. 0171/3014305 gerne zur Verfügung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu Beginn des neuen Jahres möchte ich Ihnen wieder einige wichtige Daten unserer Gemeinde mitteilen und kurz auf das vergangene Jahr zurückblicken.
Aktuell (Stand 08.01.2025) sind in Schnabelwaid 1002 Einwohner gemeldet, davon 956 mit Haupt- und 46 mit Nebenwohnsitz. Es gab 10 Geburten im Jahr 2024, aber auch 11 Sterbefälle. 2 Paaren durften wir zur Hochzeit gratulieren.
2024 hat der Marktgemeinderat insgesamt 13-mal getagt, einmal tagte der Ältestenausschuss während der Ferienzeit.
Der Gemeindehaushalt 2024 der Marktgemeinde Schnabelwaid hat ein Gesamtvolumen von 4.814.161 €, das sich in den Verwaltungshaushalt mit 2.584.208 € und den Vermögenshaushalt mit 2.229.953 € aufteilt. Dank geplanter Tilgungen konnte die Verschuldung um 100.245 € reduziert werden. Neue Kredite waren im Jahr 2024 nicht vorgesehen und wurden auch nicht aufgenommen. Die Gesamtschuld der Gemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 2.621.609,01 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 2.929,87 € und hat sich im Laufe des Jahres 2024 leicht auf 2.821,97 € verringert.
Durch eine konsequente Sparpolitik sowie die Weiterentwicklung unseres Konsolidierungskonzeptes konnten die laufenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben decken. Damit ist eine Übertragung von voraussichtlich 139.888 € aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt möglich. Die Marktgemeinde hat hierbei verstärkt auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben geachtet und Maßnahmen mit weniger dringlicher Priorität zurückgestellt.
Wie viele andere Kommunen sieht sich die Marktgemeinde Schnabelwaid mit stetig steigenden Ausgaben konfrontiert, insbesondere die Erfüllung unserer Pflichtausgaben sowie die zunehmenden Energiekosten und die steigernde Bürokratie. Diese Herausforderungen haben auch im Jahr 2024 zu einer angespannten finanziellen Lage beigetragen. Der Freistaat Bayern hat die Anstrengungen der Marktgemeinde zur Haushaltsstabilisierung durch eine Stabilisierungshilfe von 290.000 € gewürdigt, die vorrangig in Bereiche der gemeindlichen Grundausstattung wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und Infrastruktur fließt. Diese Unterstützung hilft der Marktgemeinde, ihre kommunalen Aufgaben angemessen zu erfüllen und notwendige Investitionen trotz der schwierigen Lage umzusetzen.
2025 bleibt finanziell anspruchsvoll, wie Anfang November das Spitzengespräch zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden verdeutlichte. Der kommunale Finanzausgleich wird im Jahr 2025 auf 11,98 Milliarden Euro erhöht. Neben einer strukturellen Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund wird auch die Zuweisung an die bayerischen Kommunen gesteigert, was eine Entlastung und zusätzliche Mittel verspricht. Besonders in Zeiten wachsender Ausgaben kommt den gestärkten Verwaltungs-haushalten hohe Bedeutung zu. Die Marktgemeinde Schnabelwaid hofft durch die Unterstützung des Freistaates auch in den kommenden Jahren auf eine stabile Partnerschaft, um die finanziellen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und dabei weiterhin ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger verlässlich erfüllen zu können.
Das herausragende Ereignis des Jahres war zweifellos die Einweihung unseres neuen Kindergartens „Storchenwiese“ im Mai 2024. In einer Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Hortgruppe werden derzeit 72 Kinder zwischen 1 und 10 Jahren bestens betreut.
Im Schuljahr 2024/25 werden in der Grundschule Schnabelwaid 34 Kinder in 2 Kombiklassen unterrichtet, mit steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Zum Start des neuen Schuljahres im September durften wir Frau Verena Nothaft zurück in ihrem Amt als Schulleiterin begrüßen.
Leider hat sich bei der turnusgemäßen Neukalkulation für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2028 die Notwendigkeit ergeben, den Wasserpreis auf 6,20 € zuzüglich MwSt. je Kubikmeter und die Abwassergebühr auf 10,90 € je Kubikmeter anzuheben. Das liegt daran, dass die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorgaben weder einen Verlust noch einen Gewinn erwirtschaften darf und sämtliche angefallenen und prognostizierten Kosten über die Gebühren umgelegt werden müssen. Neben den allgemeinen Preissteigerungen schlagen beim Wasserpreis insbesondere eine Vielzahl von Rohrbrüchen und die Kosten für länger als erwartet erforderliche Chlorungsmaßnahmen zu Buche. Der Kostenanteil des Marktes Schnabelwaid für die Mitbenutzung der Pegnitzer Kläranlage hat sich ab dem Jahr 2022 mehr als verdreifacht. Diese sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum entstandenen Unterdeckungen müssen zwingend in den nächsten 4 Jahren durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. Perspektivisch können die Preise für Wasser und Abwasser nach dem Jahr 2028 also durchaus wieder sinken.
Aufgrund der Grundsteuerreform ändert sich der Hebesatz zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B von 450 v.H. auf 285 v. H.. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 v. H..
Vielen herzlichen Dank all denen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement unser Dorfleben im Laufe des letzten Jahres mitgestaltet haben. Ein Dankeschön auch die Beschäftigten der Marktgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für ihren unermüdlichen Dienst und nicht zuletzt allen Marktgemeinderätinnen und -räten für den Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025!
Ihr
Hans-Walter Hofmann
1. Bürgermeister
Alle wichtigen Informationen finden Sie stets aktuell auf unserer Homepage unter www.markt-schnabelwaid.de!
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Creußen, 04.02.2025
Hauptschulverband Creußen
gez.
Martin Dannhäußer
Verbandsvorsitzender
Aufgrund zahlreicher Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über
Verunreinigungen durch Pferdemist im Bereich Altenkünsberg/Tiefenthal
auf Verkehrsflächen in diesem Gebiet der Stadt Creußen wird darauf hingewiesen, dass es gemäß § 32 Abs. 1 StVO verboten ist,
„…die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld belegt.
Creußen, 11.09.2024
gez.
Raimund Nols
2. Bürgermeister
Besonders schnell können die Stadtwerke Bayreuth, die sich um die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Haag kümmern, Probleme aus der Welt schaffen, wenn Sie das Unternehmen informieren: Ab sofort funktioniert das bequem über das Portal störungsauskunft.de.
Einfach den Reiter Straßenbeleuchtung wählen, dann unter Ausfall melden die betroffene Gemeinde und den Straßennamen eingeben. Sollten Sie das Portal über Ihr Handy nutzen, können Sie den Standort auch mit Ihrem GPS-Signal bestimmen lassen. Anschließend können Sie einfach die betroffene Lampe, die als Punkt auf der Karte dargestellt ist, anklicken und unter Defekt wählen die zutreffende Option angeben. Die Stadtwerke Bayreuth erhalten dann sofort eine Nachricht und kümmern sich. Sobald der Schaden behoben ist, verschwindet die Störmeldung aus dem Portal und Sie wissen, dass alles wieder in Ordnung ist.
Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.
Dann bitten wir um entsprechende Meldung unter Tel. 09270 989-0 oder per E-Mail unter info@vgem-creussen.bayern.de
Bei der Mitteilung bitten wir um folgende Angaben:
• Welche Nummer hat die Lampe (wichtig!)?
• Wo befindet sich die Straßenlampe (Ort, Straße)?
• Was ist defekt (Leuchte ausgefallen, flackert, Glas defekt,
Mast beschädigt, Sonstiges)?
Sie können zur schnelleren Störungsbeseitigung beitragen, wenn Sie die Brennstellennummer (befindet sich etwa in Augenhöhe auf dem Lampenmast) bei der Meldung mit angeben, da den Monteuren lediglich ein Plan vorliegt, auf dem ausschließlich die Brennstellennummern in den einzelnen Straßenzügen aufgeführt sind.
Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes.
Die von der Datenweitergabe betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Tel. 09270 989-13.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Link zur Homepage der Gemeinde Haag: https://www.haag-oberfranken.de/in-haag-leben/ver-und-entsorgung/wasser-und-abwasser
§ 1 Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:
Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von
2024: 4.416.010 €
2025: 4.691.830 €
und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von:
2024: 341.620 €
2025: 293.500 €.
§ 2 Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt werden für 2024 und 2025 nicht festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 in Höhe von 250.000 € festgesetzt.
Für 2025 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4 Umlage
1. Verwaltungsumlage 2024:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.808.950 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7956 Einwohner festgesetzt.
Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 3.808.950 Euro, das sind 2.513.907,00 Euro; die restlichen 34 % (1.295.043 Euro) werden wie folgt umgelegt:
Gemeinde Haag | 966 | Einwohner | X | 449,19979 | € | = | 433.927,00 | Euro | |
Gemeinde Prebitz | 972 | Einwohner | X | 449,19979 | € | = | 436.622,20 | Euro | |
Markt Schnabelwaid | 945 | Einwohner | X | 449,19979 | € | = | 424.493,80 | Euro |
2. Investitionsumlage 2024
Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.
3. Verwaltungsumlage 2025:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.252.940 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.252.940 Euro, das sind 2.806.940,40 Euro; die restlichen 34 % (1.445.999,60 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.
4. Investitionsumlage 2025
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 293.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 293.500 Euro, das sind 193.710 Euro; die restlichen 34 % (99.790,00 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.
§ 5 Kassenkredite
1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:
2024: 730.000 €
2025: 780.000 €.
§ 6 Sonstige Regelungen
(1) Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Haushaltstellen des UA 771000 mit Ausnahme der Gruppierung 4 werden gem. § 16 Abs. 2 KommHV-Kameralistik durch Haushaltsvermerk zu einem Budget verbunden und sind damit gem. § 18 Abs. 1 KommHV-Kameralistik kraft Gesetzes gegenseitig deckungsfähig. Das Budget beinhaltet ausschließlich Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungshaushalts.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Creußen, 08.01.2024
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).
Creußen, 08.01.2024
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender