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Abwasserabgabe bezüglich der Kleinkläranlagen für das Jahr 2025 in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Für die Berücksichtigung der Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen ist es erforderlich, den Prüfbericht oder einen Nachweis über die Abfuhr des Fäkalschlamms vorzulegen.

Sollte die Bescheinigung bzw. der Nachweis bis zum 11.01.2026 nicht vorliegen, wird die Abwasserabgabe für das jeweilige Objekt berechnet.

Die Bescheinigung bzw. der Nachweis ist der

 

VerwaltungsgemeinschaftCreußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen


zu übersenden bzw. per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de  

oder in den Briefkasten einzuwerfen.



Creußen, den 08.12.2025                                 

Verwaltungsgemeinschaft Creußen                 


gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

Symbolbild ©Pixabay