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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Kapellenberg" in Creußen
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22.09.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kapellenberg“, mit Begründung in der Fassung vom 22.09.2025 gebilligt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Stadt Creußen gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom

24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

durchgeführt.


Interessierte können die Planungsunterlagen online über die Internetseite der Stadt Creußen „www.stadt-creussen.de“ unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen bzw. folgenden Direktlink:


https://www.stadt-creussen.de/nachrichten/artikel/oeffentliche-auslegung-gemaess-3-abs-2-baugb-fuer-den-entwurf-der-1-aenderung-des-bebauungsplans-kapellenberg-in-creussen


öffentlich abrufen. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Dienstzeiten aus.


Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „1. Änderung Bebauungsplan Kapellenberg“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).


Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Dienstag:08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Creußen, den 24.10.2025


Gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister


Lageplan