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Bekanntmachung des ADBV Bayreuth vom 12. November 2025
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung eines Abmarkungsbescheids Gemarkung Neuhof Gemeinde Creußen

Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) vom 11. November 1970, in der jeweils geltenden Fassung, werden die vom ADBV Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 7. November 2025 gefassten Abmarkungsbescheide (Antrag 390/2020)


für Frau Dora Braun, Martin-Behaim-Straße 7/III, 81373 München (letzte bekannte Adresse)

Frau Dorothea Braun, Mosacherweg 2, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)

Herr Erhard Braun, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)

Herr Klaus Michael Braun, Bürklin-Wolf-Straße 84, 67157 Wachenheim (letzte bekannte Adresse)

Herr Johann Hermannsdörfer, Tiefenthal 15, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)

Frau Pauline Dannreuther, geborene Weihermann, Steinacher Straße 13, 90765 Fürth (letzte bekannte Adresse)

Herr Friedrich Fick, Mozartstraße 29, 95448 Bayreuth (letzte bekannte Adresse)

Frau Anna Katharina Mann, Unterschwarzach 6, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)

Frau Katharina Schlenk, geborene Dannreuther, Jahnstraße 15, 95469 Speichersdorf (letzte bekannte Adresse)


bzw. deren Erben durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Miteigentümer bzw. deren Erben werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass die o.g. Abmarkungsbescheide im Geschäftszimmer des


Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth

Wittelsbacherring 15

95444 Bayreuth


während der Öffnungszeiten bis zum 30.12.2025 eingesehen werden können. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Erbes notwendig.


Über Einzelheiten der Abmarkung können Sie sich am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung informieren – gern auch durch Einsichtnahme in die Unterlagen.


Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen (gemäß Art. 17 Abs. 2 i.V.m Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes – AbmG) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.


Bayreuth, 12.11.2025

ADBV Bayreuth


gez. Weyhmann

Vermessungsdirektorin

Symbolbild ©Pixabay