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Bekanntmachung; Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Mauslohe“;
Der Gemeinderat Prebitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Mauslohe“ aufzustellen.

Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: „Sondergebiet für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie“). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.Nrn. 3135, 3138, 3139, 2720, 3140, 3137 und 3141/2, alle Gemarkung Prebitz, mit einer Größe von ca. 6,6 Hektar. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist (maßstabslos).

Lageplan