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Inkrafttreten der 1. Änderung zum Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Kapellenberg" in Creußen
Der Stadtrat der Stadt Creußen beschloss in seiner Sitzung vom 09. Februar 2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenberg“ in der Fassung vom 09. Februar 2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf Folgendes wird hingewiesen: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Creußen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.


Creußen, den 05.03.2026

gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister