
Der Stadtrat Creußen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
„Solarpark Neuhaus“
aufzustellen mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung von Solarmodulen zur Stromgewinnung. Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: „Sondergebiet für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie“).
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.Nrn. 295 (Teilfläche TF), 359 (TF), 360/2, 360/3, 362 (TF), 363, 363/2, 363/3, 372 (TF), 374 (TF), 375, 375/2 (TF), 187 und 187/1, alle Gemarkung Haidhof, mit einer Größe von ca. 8,58 Hektar. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist (maßstabslos).
Creußen, den 23.01.2026
gez.
Dannhäußer
Erster Bürgermeister
