Creußen

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Nachrichten

08.08.2025
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Creußener Tischtennis Club mit großen Erfolgen
08.08.2025
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Spende der Stadt Creußen an Grundschule und Hort
08.08.2025
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Sommerabschlusskonzert der Musikschüler der VHS Creußen
08.08.2025
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Neuer CSU-Ortsverband in Prebitz gegründet

Veranstaltungskalender

Sprechstunde der Notarin Dr. Müller in Creußen
Verwaltungsgebäude Creußen, OG, Sitzungssaal, Zi-Nr. 28
21.08.2025
14:00
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Posaunenchor
Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
22.08.2025
20:00
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Sitzung des Ältestenausschusses Stadt Creußen

Die Sitzung des Ältestenausschusses der Stadt Creußen im Sitzungssaal des Neuen Rathauses findet am Montag, 25.08.2025 um 18:00 Uhr statt - nicht, wie in der Printversion, angekündigt um 19:00 Uhr.

Sitzungsaal ©Stadt Creußen
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Bekanntmachung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Creußen
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 15.08.2025 die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Creußen geändert wurde. Die Grabmal- und Bepflanzungsordnung wurde neu ausgearbeitet.

Die Satzungsänderungen wurden mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 02.07.2025, Az. 68/20 und 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt. In die Friedhofsordnung, Friedhofsgebührenordnung und Grabmal- und Bepflanzungsordnung, kann im Pfarramt während der Bürozeiten Einsicht genommen werden. Sie liegen ab sofort für die Dauer von 4 Wochen im Pfarramt auf.


Evang. Kirchengemeinde Creußen

gez. Pfr. Peter

Symbolbild ©Pixabay
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Widmung der neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet "Kapellenberg" zu Ortsstraßen
Der Stadtrat Creußen hat in seiner Sitzung vom 21.07.2025 die Widmung der nachstehenden Ortsstraßen gemäß Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG beschlossen.

1. Ortsstraße „Rosenberg“, Verlängerung:


Die zwischenzeitlich hergestellte und vermessene Erschließungsstraße im Baugebiet „Kapellenberg“, Fl.Nr. 1219/1, Gemarkung Creußen, wird mit Wirkung zum 01.09.2025 zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.


Bezeichnung: Ortsstraße „Rosenberg“, Verlängerung;

Fl.Nr.: 1219/1, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Anfangspunkt: Abzweigung von der Staatsstraße ST 2120

bei Fl.Nr. 1272/1, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1216/2, Gemarkung Creußen;

Länge: 0,300 KM;

Träger der Straßenbaulast: Stadt Creußen.

Widmungsbeschränkung: keine;


2. Ortsstraße „Klaus-Gendrisch-Ring“:


Die zwischenzeitlich hergestellte und vermessene Erschließungsstraße im Baugebiet „Kapellenberg“, Fl.Nr. 1216, Gemarkung Creußen, wird mit Wirkung zum 01.09.2025 zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.


Bezeichnung: Ortsstraße „Klaus-Gendrisch-Ring“;

Fl.Nr.: 1216, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1217/4, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1216/7, Gemarkung Creußen;

Länge: 0,380 KM;

Träger der Straßenbaulast: Stadt Creußen.

Widmungsbeschränkung: keine;


3. Ortsstraße „Peter-Busch-Weg“:


Die zwischenzeitlich hergestellte und vermessene Erschließungsstraße im Baugebiet „Kapellenberg“, Fl.Nr. 1217/12, Gemarkung Creußen, wird mit Wirkung zum 01.09.2025 zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.


Bezeichnung: Ortsstraße „Peter-Busch-Weg“;

Fl.Nr.: 1217/12, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße

„Klaus-Gendrisch-Ring“ bei Fl.Nr. 1235,

Gemarkung Creußen;

Beschreibung Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1217/6, Gemarkung Creußen;

Länge: 0,110 KM;

Träger der Straßenbaulast: Stadt Creußen.

Widmungsbeschränkung: keine;


4. Ortsstraße „Lavendelstraße“:


Die zwischenzeitlich hergestellte und vermessene Erschließungsstraße im Baugebiet „Kapellenberg“, Fl.Nr. 1224, Gemarkung Creußen, wird mit Wirkung zum 01.09.2025 zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.


Bezeichnung: Ortsstraße „Lavendelstraße“;

Fl.Nr.: 1224, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße

„Fliederstraße“ bei Fl.Nr. 1221/4, Gemarkung

Creußen;

Beschreibung Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1221, Gemarkung Creußen;

Länge: 0,180 KM;

Träger der Straßenbaulast: Stadt Creußen.

Widmungsbeschränkung: keine;


5. Ortsstraße „Fliederstraße“:


Die zwischenzeitlich hergestellte und vermessene Erschließungsstraße im Baugebiet „Kapellenberg“, Fl.Nr. 1350, Gemarkung Creußen, wird mit Wirkung zum 01.09.2025 zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.


Bezeichnung: Ortsstraße „Fliederstraße“;

Fl.Nr.: 1350, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1221/5, Gemarkung Creußen;

Beschreibung Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Rosenberg“

bei Fl.Nr. 1220/13, Gemarkung Creußen;

Länge: 0,410 KM;

Träger der Straßenbaulast: Stadt Creußen.

Widmungsbeschränkung: keine;



Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung


Die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.


Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.



Creußen, den 06.08.2025                                                              

 Stadt Creußen

                                                                                                        

gez. M. Dannhäußer                                                                                                           1. Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay

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