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Dreizehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schnabelwaid (BGS-EWS) vom 10. September 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Aufgrund Art. 5, 8, 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Satzung:

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schnabelwaid vom 22.12.1993 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 52/93 vom 30.12.1993) wird wie folgt geändert:

 

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 10,90 € pro Kubikmeter Abwasser“.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt zum 01.Oktober 2024 in Kraft.

 

 

 

Schnabelwaid, den 10. September 2024

 

Gez.

 

Hans-Walter Hofmann
Erster Bürgermeister

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