Dreizehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schnabelwaid (BGS-EWS) vom 10. September 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Aufgrund Art. 5, 8, 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schnabelwaid vom 22.12.1993 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 52/93 vom 30.12.1993) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr beträgt 10,90 € pro Kubikmeter Abwasser“.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.Oktober 2024 in Kraft.
Schnabelwaid, den 10. September 2024
Gez.
Hans-Walter Hofmann
Erster Bürgermeister
Auf der Suche nach den Mathemeistern aus Stadt und Landkreis Bayreuth
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
Von links hinten: Herr Dannhäußer, Frau Riedel, Herr Zweck, Herr Otto, Herr Riedel, Anton Sommer, Thees Hendreschke, Resi Lindlein, Anton Bauer, Alexandra Wölfel, Sari Borisch
Am 19. November 2024 fand an der Robert-Kragler-Grundschule in Creußen die zweite Runde der oberfränkischen Mathematikmeisterschaft statt.
Daniel Bauer in die Führung berufen
Aus dem Vereinsleben
Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
Wahl des weiteren Stellvertreters des Kommandanten bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen.
Leistungsprüfung unter erschwerten Bedingungen
Feuerwehr
Der Gruppenführer bekommt den Befehl zum Beginnen. Foto: Nadine Overbeck
Zwei Löschgruppen aus den Wehren Schreez, Großweiglareuth und Haag im Einsatz.