§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Creußen vom 21.07.2014 wird wie folgt geändert:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 41,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 102,50 € / Jahr
bis 16 m³/h 164,00 € / Jahr
bis 25 m³/h 256,25 € / Jahr
über 25 m³/h 410,00 € / Jahr“
2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,72 € pro Kubikmeter Abwasser.“
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,43 € pro m² pro Jahr.“
§ 2
Die Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Creußen, 04.09.2024
Gez.
Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister