Aus dem Rathaus
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Erläuterung zur Gebührenkalkulation Wasser und Abwasser
Information des Marktes Schnabelwaid
Symbolbild © Pixabay
Die Markgemeinde Schnabelwaid erhebt gemäß Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Die Gebührenbemessung ergibt sich auf Grundlage einer Kalkulation über vier Jahre (maximaler möglicher Kalkulationszeitraum).

Kalkulation bedeutet hier eine Ergebnisberechnung aller ansatzfähigen Einnahmen und Ausgaben inklusive einer angemessenen Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals.
 

Zu diesem Zweck erfolgt nach den Vorgaben des KAG eine Nachberechnung des letzten Kalkulationszeitraums und eine Vorausberechnung des künftigen Kalkulationszeitraums. Die Berücksichtigung der Ergebnisse des Nachkalkulationszeitraums ist notwendig, da bei einer Kalkulation alle Geschäftsvorgänge vier Jahre in die Zukunft geplant werden müssen. Durch die Nachkalkulation werden anstatt der ursprünglich verwendeten Planzahlen die Ist-Zahlen einbezogen.
 

Ergibt sich im Rahmen der Nachkalkulation eine Kostenüberdeckung (mehr Einnahmen als Ausgaben), ist diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen, mindert also – separat betrachtet – die neuen Gebühren. Ergibt sich aus der Nachberechnung eine sogenannte Unterdeckung (mehr Ausgaben als Einnahmen), ist diese ebenfalls auszugleichen, erhöht also die künftigen Gebühren.
 

Der ab 01.10.2024 laufende Kalkulationszeitraum erstreckt sich jeweils über die Jahre 2025 bis 2028, der Nachkalkulationszeitraum über die Jahre 2021 bis 2024.
 

Die entsprechenden Kalkulationstabellen wurden ausnahmsweise vom Kalkulationsbüro für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt und können online unter https://www.markt-schnabelwaid.de/verwaltung-politik/rathaus/gebuehrenkalkulation-wasser-und-abwasser-2024 eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
 

Wasser:

Im Rahmen der Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis 2024 ergab sich eine Gesamt-Unterdeckung inkl. Verzinsung von ca. 250.000 €, welche sich insbesondere aus erhöhten Energie- und Personalkosten sowie unvorhergesehenen, extrem hohen Sachkosten für beispielsweise vermehrte Wasserrohrbrüche oder notwendige Wasserchlorung ergab.

Diese zusätzlichen, ursprünglich nicht eingeplanten Kosten müssen nun gemäß KAG im Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 ausgeglichen werden. Das bedeutet eine jährliche Berücksichtigung von etwa 62.500 €. Da die Marktgemeinde Schnabelwaid nur eine sehr geringe Verbrauchsmenge aufweist (ca. 39.000 m³ / Jahr), wirken sich die insgesamt umzulegenden Kosten deutlich auf den anzusetzenden Kubikmeterpreis aus.

Durch die Kalkulation der Jahre 2025 bis 2028 ergibt sich ein Wasserpreis von 6,20 € / m³.
 

Abwasser:

Im Bereich der Abwasserentsorgung ergab sich im Rahmen der Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023 eine relativ geringe Unterdeckung inkl. Verzinsung von durchschnittlich knapp 28.000 €. Im Jahr 2024 ergab sich eine Unterdeckung von ca. 135.000 €.

Auch hier spielen erhöhte Energie- und Personalkosten eine Rolle, allerdings ergibt sich die Höhe der Unterdeckung im Jahr 2024 hauptsächlich aus einer erneuerten Zweckvereinbarung (die bisherige Zweckvereinbarung war zeitlich beschränkt) mit der Stadt Pegnitz über die Abwasserableitung in die Kläranlage Hainbronn. Aus der Abrechnung für das Jahr 2022 wurden laufende Kosten von über 150.000 € fällig. Die Kosten in diesem Bereich werden voraussichtlich auch weiterhin in ähnlicher Höhe verbleiben.

Durch die Kalkulation der Jahre 2025 bis 2028 ergibt sich somit ein Preis für die Abwasserentsorgung von 10,90 € / m³.
 

Erläuterung zur Zweckvereinbarung

Die Marktgemeinde Schnabelwaid zahlt prozentual anteilige, tatsächlich entstandene laufende Kosten an die Stadt Pegnitz. Berechnet wird der Anteil anhand der von Schnabelwaid eingeleiteten Schmutz- und Oberflächenwassermenge im Vergleich zur insgesamt in die Kläranlage Hainbronn eingeleiteten Schmutz- und Oberflächenwassermenge.

Eingeleitet wurden vom Markt Schnabelwaid im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023 etwa 130.000 m³ / Jahr. In diesem Rahmen bewegen sich die Einleitungsmengen bereits seit mehreren Jahrzehnten. Allerdings entstand aufgrund einer bislang pauschalen Berechnung der Kosten keine direkte Auswirkung. Bis einschließlich 2021 lagen die Kosten bei geringer jährlicher Steigerung bei knapp 50.000 € / Jahr.

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