Haushaltssatzung der Gemeinde Haag für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Haag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt abEinnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.228.700 € und
im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben 1.311.020 €
§ 2
Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKreditaufnahmen
wird auf 254.860 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.354.500 € festgesetzt.Verpflichtungsermächtigungen
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.Kassenkredite
§ 6
Deckungsringe
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.Deckungsringe
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.Haag, 13.08.2024
gez.
Robert Pensel
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 10.01.2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 390 v.H.
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu § 2 der Haushaltssatzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 05.08.2024, Az. 20-941/15, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Ge- schäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Haag, 13.08.2024
gez.
Robert Pensel
Erster Bürgermeister
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