§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.584.208 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.229.953 Euro
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 430.700 Euro festgesetzt.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Schnabelwaid, 13.03.2024
gez.
H.-W. Hofmann
Erster Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2024, Nr. 20–941/31 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Schnabelwaid, 24.04.2024
gez.
H.-W. Hofmann
Erster Bürgermeister