Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung des Marktes Schnabelwaid für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                     2.584.208 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                    2.229.953 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe            (A) 450 v. H.

b) für die Grundstücke                                                       (B) 450 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                     380 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 430.700 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Schnabelwaid, 13.03.2024

 

gez.                                                               

 

H.-W. Hofmann

Erster Bürgermeister

 

II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2024, Nr. 20–941/31 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

 

III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).

 

Schnabelwaid, 24.04.2024

 

gez.

 

H.-W. Hofmann

Erster Bürgermeister

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