Die Satzung ist genehmigungsfrei. Die Bekanntmachung gemäß Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG- (BayRS 2020-6-1-I) ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31 vom 18.12.2023 erfolgt.
Die Satzung ist genehmigungsfrei. Die Bekanntmachung gemäß Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG- (BayRS 2020-6-1-I) ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31 vom 18.12.2023 erfolgt.