Das Landratsamt Bayreuth hat die Satzung gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit - KommZG- (Bay RS 2020-6-1-I) rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Bekanntmachung gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31 vom 18.12.2023 erfolgt.