Aus dem Rathaus
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Umtausch von Alt-Führerscheinen
Information
Symbolbild © Pixabay
Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Führerschein verfügen.

Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Mit Wirkung zum 19.03.2019 wurde durch die Bundesregierung ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch stufenweise zu vollziehen.

Zu welcher Frist Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde:

Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich Ihren Führerschein, unabhängig ob Papier oder Karte, erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.

 Ansonsten sind alle bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine (grau/rosa) zuerst umzutauschen. Die Frist ergibt sich hierbei aus dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Sollte im Wege des Umtausches eines Papierführerscheines die Zuteilung der Klasse T (Traktoren bis 60 km/h) gewünscht werden, muss ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden. (Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft)

Folgende Unterlagen sind bei einer persönlichen Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle mitzubringen:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Original des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Bisheriger Führerschein im Original

Wurde Ihr alter (rosa oder grauer) Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt, dann können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei dem Landratsamt/der Stadt beantragen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Bearbeitungszeit kann dadurch verkürzt werden.

Bei dem Umtausch in einen Kartenführerschein werden Gebühren in Höhe von 25,30 Euro erhoben.

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei Berlin erstellt. Auf Wunsch kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr (4,90 €) Ihnen direkt bequem nach Hause geschickt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über die Homepage des Landkreises Bayreuth online zu beantragen. Es ist aber noch dringend erforderlich, dass der ausgedruckte Antrag zusammen mit dem Unterschriftenblatt mit Foto und dem Originalführerschein an das Landratsamt Bayreuth übersendet wird, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Der Führerschein wird Ihnen dann wieder zeitnah mit einer Rechnung zurückgesandt. Bei einer Auswahl des Direktversandes wäre so ein kontaktloser Umtausch möglich.

Hinweise:

Wir empfehlen dringend, die zeitliche Staffelung zu beachten und einzuhalten, außer Sie benötigen aus einem anderen Grund einen Kartenführerschein vorher. Gleichzeitig bitten wir Sie mit der Antragstellung nicht bis zum 19.01. des jeweiligen Jahres zu warten, denn wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist aufgrund der Bearbeitungszeiten und des Arbeitsanfalles es dann nicht mehr möglich, dass Sie bis zum Ablauf der Frist einen gültigen Führerschein erhalten. Es wird empfohlen baldmöglichst im vorhergehenden Jahr den Umtausch zu beantragen. Ansonsten wird bei einer Kontrolle eine Verwarnungsgebühr von 10 Euro fällig. Fahrten ins Ausland sind mit einem ungültigen Führerschein ebenfalls zu vermeiden.

Öffnungszeiten                                                 

Montag

07:30 - 14:00 Uhr

Dienstag

07:30 - 14:00 Uhr

Mittwoch

07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 17:00 Uhr

Freitag

07:30 - 13:00 Uhr


Kontakt: 
Landratsamt Bayreuth, Führerscheinstelle
Markgrafenallee 5 
95448 Bayreuth
Telefon: 0921 728-510 (Hotline Nr. 1)
Fax: 0921 728-880
www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/verkehr
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