§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes der Creußener Gruppe vom 06.10.2010 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 1,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Creußen, 30.08.2024
Gez.
Martin Dannhäußer
Zweckverbandsvorsitzender