Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Creußener Gruppe (BGS-WAS) vom 29.08.2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Aufgrund Art. 5, 8, 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Creußener Gruppe folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes der Creußener Gruppe vom 06.10.2010 wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Creußen, 30.08.2024
Gez.
Martin Dannhäußer
Zweckverbandsvorsitzender
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