
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.534.280 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.283.580 Euro
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 589.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Schnabelwaid, 12.05.2026
gez.
Peter Krodel
Erster Bürgermeister
Fußnote:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 11.11.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 285 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 285 %
2. Gewerbesteuer 380 %
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.05.2026 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-machung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Schnabelwaid, 12.05.2026
gez.
Peter Krodel
Erster Bürgermeister
