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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Schnabelwaid
HAUSHALTSSATZUNG des Marktes Schnabelwaid (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                    3.534.280 Euro


und


im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                    3.283.580 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

entfällt (siehe Fußnote)


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 589.000 Euro festgesetzt.


§ 6

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.



Schnabelwaid, 12.05.2026

                       

gez.


Peter Krodel

Erster Bürgermeister



Fußnote:

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 11.11.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:


1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                     285 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           285 %

2. Gewerbesteuer                                                                                                       380 %


II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.05.2026 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-machung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Schnabelwaid, 12.05.2026


gez.


Peter Krodel

Erster Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay