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Online-Störungsmeldung für Straßenbeleuchtung
Bürgerinnen und Bürger können Störungen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Haag nun über das Portal störungsauskunft.de online melden. Probleme können die Stadtwerke Bayreuth dadurch in Zukunft noch schneller beheben.

Besonders schnell können die Stadtwerke Bayreuth, die sich um die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Haag kümmern, Probleme aus der Welt schaffen, wenn Sie das Unternehmen informieren: Ab sofort funktioniert das bequem über das Portal störungsauskunft.de.

Einfach den Reiter Straßenbeleuchtung wählen, dann unter Ausfall melden die betroffene Gemeinde und den Straßennamen eingeben. Sollten Sie das Portal über Ihr Handy nutzen, können Sie den Standort auch mit Ihrem GPS-Signal bestimmen lassen. Anschließend können Sie einfach die betroffene Lampe, die als Punkt auf der Karte dargestellt ist, anklicken und unter Defekt wählen die zutreffende Option angeben. Die Stadtwerke Bayreuth erhalten dann sofort eine Nachricht und kümmern sich. Sobald der Schaden behoben ist, verschwindet die Störmeldung aus dem Portal und Sie wissen, dass alles wieder in Ordnung ist.


Symbolbild © Pixabay
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von

2024: 4.416.010 €

2025: 4.691.830 €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von:

2024: 341.620 €                                                                                 

2025: 293.500 €.


§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt werden für 2024 und 2025 nicht festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 in Höhe von 250.000 € festgesetzt.

 

Für 2025 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4 Umlage

1. Verwaltungsumlage 2024:

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.808.950 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7956 Einwohner festgesetzt.

 

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 3.808.950 Euro, das sind 2.513.907,00 Euro; die restlichen 34 % (1.295.043 Euro) werden wie folgt umgelegt:

 

Gemeinde Haag966EinwohnerX449,19979=433.927,00Euro
Gemeinde Prebitz972EinwohnerX449,19979=436.622,20Euro
Markt Schnabelwaid945EinwohnerX449,19979=424.493,80 Euro


2. Investitionsumlage 2024

Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.


3. Verwaltungsumlage 2025:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.252.940 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.252.940 Euro, das sind 2.806.940,40 Euro; die restlichen 34 % (1.445.999,60 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

4. Investitionsumlage 2025

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 293.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 293.500 Euro, das sind 193.710 Euro; die restlichen 34 % (99.790,00 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

§ 5 Kassenkredite

1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:

2024: 730.000 €                                    

2025: 780.000 €.


§ 6 Sonstige Regelungen

(1) Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Haushaltstellen des UA 771000 mit Ausnahme der Gruppierung 4 werden gem. § 16 Abs. 2 KommHV-Kameralistik durch Haushaltsvermerk zu einem Budget verbunden und sind damit gem. § 18 Abs. 1 KommHV-Kameralistik kraft Gesetzes gegenseitig deckungsfähig. Das Budget beinhaltet ausschließlich Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungshaushalts.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.



Creußen, 08.01.2024                                                        

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.

 

III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).

 

Creußen, 08.01.2024

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


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Kostenlose Energieberatungen
Im Jahr 2024 bieten Stadt und Landkreis Bayreuth Ihren Bürgern wieder zahlreiche kostenlose und neutrale Energieberatungsangebote, sei es telefonisch, persönlich an Beratungsnachmittagen oder Vor-Ort.
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Trinkwasseruntersuchung Parameter Gr. AB
Die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung vom 14.12.2023 finden Sie in der Gesamtausgabe des VG-Creußen-Journals vom 26.01.2024 bzw. online auf der Webseite der Gemeinde Haag.
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.


Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.


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Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln.

Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes.

Die von der Datenweitergabe betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Tel. 09270 989-13.


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Störungsmeldung für Straßenbeleuchtung
Ihnen ist eine defekte Straßenbeleuchtung im VG-Gebiet aufgefallen?

Dann bitten wir um entsprechende Meldung unter Tel. 09270 989-0 oder per E-Mail unter info@vgem-creussen.bayern.de

 

Bei der Mitteilung bitten wir um folgende Angaben:

 

• Welche Nummer hat die Lampe (wichtig!)?

• Wo befindet sich die Straßenlampe (Ort, Straße)?

• Was ist defekt (Leuchte ausgefallen, flackert, Glas defekt,

 Mast beschädigt, Sonstiges)?

 

Sie können zur schnelleren Störungsbeseitigung beitragen, wenn Sie die Brennstellennummer (befindet sich etwa in Augenhöhe auf dem Lampenmast) bei der Meldung mit angeben, da den Monteuren lediglich ein Plan vorliegt, auf dem ausschließlich die Brennstellennummern in den einzelnen Straßenzügen aufgeführt sind.


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Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden Schlüssel und eine Musikbox abgegeben.

Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.


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Verunreinigungen durch Pferdemist im Bereich Altenkünsberg/Tiefenthal

Aufgrund zahlreicher Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über

Verunreinigungen durch Pferdemist im Bereich Altenkünsberg/Tiefenthal

 

auf Verkehrsflächen in diesem Gebiet der Stadt Creußen wird darauf hingewiesen, dass es gemäß § 32 Abs. 1 StVO verboten ist,

 

„…die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“

 

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld belegt.

 

 

Creußen, 11.09.2024

 

gez.

 

Raimund Nols

2. Bürgermeister


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Bericht aus dem Rathaus Schnabelwaid

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

zu Beginn des neuen Jahres möchte ich Ihnen wieder einige wichtige Daten unserer Gemeinde mitteilen und kurz auf das vergangene Jahr zurückblicken.

 

Aktuell (Stand 08.01.2025) sind in Schnabelwaid 1002 Einwohner gemeldet, davon 956 mit Haupt- und 46 mit Nebenwohnsitz. Es gab 10 Geburten im Jahr 2024, aber auch 11 Sterbefälle. 2 Paaren durften wir zur Hochzeit gratulieren.

 

2024 hat der Marktgemeinderat insgesamt 13-mal getagt, einmal tagte der Ältestenausschuss während der Ferienzeit.

 

Der Gemeindehaushalt 2024 der Marktgemeinde Schnabelwaid hat ein Gesamtvolumen von 4.814.161 €, das sich in den Verwaltungshaushalt mit 2.584.208 € und den Vermögenshaushalt mit 2.229.953 € aufteilt. Dank geplanter Tilgungen konnte die Verschuldung um 100.245 € reduziert werden. Neue Kredite waren im Jahr 2024 nicht vorgesehen und wurden auch nicht aufgenommen. Die Gesamtschuld der Gemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 2.621.609,01 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 2.929,87 € und hat sich im Laufe des Jahres 2024 leicht auf 2.821,97 € verringert.

 

Durch eine konsequente Sparpolitik sowie die Weiterentwicklung unseres Konsolidierungskonzeptes konnten die laufenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben decken. Damit ist eine Übertragung von voraussichtlich 139.888 € aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt möglich. Die Marktgemeinde hat hierbei verstärkt auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben geachtet und Maßnahmen mit weniger dringlicher Priorität zurückgestellt.

 

Wie viele andere Kommunen sieht sich die Marktgemeinde Schnabelwaid mit stetig steigenden Ausgaben konfrontiert, insbesondere die Erfüllung unserer Pflichtausgaben sowie die zunehmenden Energiekosten und die steigernde Bürokratie. Diese Herausforderungen haben auch im Jahr 2024 zu einer angespannten finanziellen Lage beigetragen. Der Freistaat Bayern hat die Anstrengungen der Marktgemeinde zur Haushaltsstabilisierung durch eine Stabilisierungshilfe von 290.000 € gewürdigt, die vorrangig in Bereiche der gemeindlichen Grundausstattung wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und Infrastruktur fließt. Diese Unterstützung hilft der Marktgemeinde, ihre kommunalen Aufgaben angemessen zu erfüllen und notwendige Investitionen trotz der schwierigen Lage umzusetzen.

 

2025 bleibt finanziell anspruchsvoll, wie Anfang November das Spitzengespräch zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden verdeutlichte. Der kommunale Finanzausgleich wird im Jahr 2025 auf 11,98 Milliarden Euro erhöht. Neben einer strukturellen Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund wird auch die Zuweisung an die bayerischen Kommunen gesteigert, was eine Entlastung und zusätzliche Mittel verspricht. Besonders in Zeiten wachsender Ausgaben kommt den gestärkten Verwaltungs-haushalten hohe Bedeutung zu. Die Marktgemeinde Schnabelwaid hofft durch die Unterstützung des Freistaates auch in den kommenden Jahren auf eine stabile Partnerschaft, um die finanziellen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und dabei weiterhin ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger verlässlich erfüllen zu können.

 

Das herausragende Ereignis des Jahres war zweifellos die Einweihung unseres neuen Kindergartens „Storchenwiese“ im Mai 2024. In einer Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Hortgruppe werden derzeit 72 Kinder zwischen 1 und 10 Jahren bestens betreut.

 

Im Schuljahr 2024/25 werden in der Grundschule Schnabelwaid 34 Kinder in 2 Kombiklassen unterrichtet, mit steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Zum Start des neuen Schuljahres im September durften wir Frau Verena Nothaft zurück in ihrem Amt als Schulleiterin begrüßen.

 

Leider hat sich bei der turnusgemäßen Neukalkulation für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2028 die Notwendigkeit ergeben, den Wasserpreis auf 6,20 € zuzüglich MwSt. je Kubikmeter und die Abwassergebühr auf 10,90 € je Kubikmeter anzuheben. Das liegt daran, dass die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorgaben weder einen Verlust noch einen Gewinn erwirtschaften darf und sämtliche angefallenen und prognostizierten Kosten über die Gebühren umgelegt werden müssen. Neben den allgemeinen Preissteigerungen schlagen beim Wasserpreis insbesondere eine Vielzahl von Rohrbrüchen und die Kosten für länger als erwartet erforderliche Chlorungsmaßnahmen zu Buche. Der Kostenanteil des Marktes Schnabelwaid für die Mitbenutzung der Pegnitzer Kläranlage hat sich ab dem Jahr 2022 mehr als verdreifacht. Diese sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum entstandenen Unterdeckungen müssen zwingend in den nächsten 4 Jahren durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. Perspektivisch können die Preise für Wasser und Abwasser nach dem Jahr 2028 also durchaus wieder sinken.

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ändert sich der Hebesatz zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B von 450 v.H. auf 285 v. H.. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 v. H..

 

Vielen herzlichen Dank all denen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement unser Dorfleben im Laufe des letzten Jahres mitgestaltet haben. Ein Dankeschön auch die Beschäftigten der Marktgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für ihren unermüdlichen Dienst und nicht zuletzt allen Marktgemeinderätinnen und -räten für den Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde.

 

 

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025!

 

 

Ihr                                                                                                                                           

Hans-Walter Hofmann

1. Bürgermeister                                           

 

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie stets aktuell auf unserer Homepage unter www.markt-schnabelwaid.de!


© Markt Schnabelwaid
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Verwendete Aufbereitungsstoffe zur Wasseraufbereitung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der „Creußener Gruppe“ verwendet für die Wasseraufbereitung das folgende Filtermaterial:

OMYAQUA JURAPERLE PURE 1-2 für die Filteranlage im Wasserwerk Creußen.

 

Das Datenblatt des jeweiligen Filtermaterials kann beim Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen eingesehen werden. Bei Fragen zum Filtermaterial stehen Ihnen die Wasserwarte unter Tel. 0171/3014305 gerne zur Verfügung.

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Trinkwasseranalyse Hochbehälter Hohe Warte II Stadtwerke Bayreuth - Jahresdurchschnittswerte 2024
Obern- und Unternschreez, Bocksrück, Spänfleck, Huth und einige Einzelgehöfte werden mit Trinkwasser aus dem Hochbehälter Hohe Warte II der Stadtwerke Bayreuth versorgt.

Die Trinkwasseranalysen werden von zertifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Untersuchungen im betriebseigenen Labor statt.


Alle Werte finden Sie hier.


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Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Creußen für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung für 2025 des Hauptschulverbandes Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 23.12.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 2 vom 27.01.2025 erfolgt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

 

Creußen, 04.02.2025

Hauptschulverband Creußen

gez.

Martin Dannhäußer

Verbandsvorsitzender


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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz 2025
Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema Seniorenarbeit im Jahr 2025:

Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:

Mittwoch, 19.03.2025

Mittwoch, 23.07.2025

Mittwoch, 08.10.2025

Mittwoch, 10.12.2025

 

Tagesfahrten mit dem Bus:

Samstag, 24.05.2025

Samstag, 06.09.2025

 

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18 - 19 Uhr)

E-Mail: renate.galuba@hotmail.de


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Verbandsversammlung des Wegepflegeverbandes der Stadt Creußen
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wegepflegeverbandes der Stadt Creußen findet am Dienstag, dem 15. April 2025 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Maisel“ in Creußen statt.

Hierzu ergeht an alle Vertreter der Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften mit dieser Bekanntmachung gemäß § 5 der Satzung des Wegepflegeverbandes Einladung. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.



Tagesordnung:


  1. Protokoll der Verbandsversammlung vom 25.04.2024;
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden;
  3. Kassenbericht der Rechnungsprüfer;
  4. Entlastung der Vorstandschaft;
  5. Besprechung Arbeitsmaßnahmen 2025 einschl. Bekanntgabe Ergebnis Ausschreibung;
  6. Wünsche und Anträge.



Creußen, den 28.03.2025


gez.

Fassold

1. Vorsitzender


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Information des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Im Gebiet der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.

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Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung "Kapellenberg", Gemarkung Creußen, Stadt Creußen
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth vom 20. Juni 2025

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 10. Juni 2025 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:


„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Kapellenberg“, Gemarkung Creußen, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt.“


Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:


Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Creußen nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.

Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.


Zustellung des Umlegungsplans:

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.


Einsichtnahme in den Umlegungsplan:

Der Umlegungsplan liegt ab 26. Juni 2025 bis zum Abschluss des Verfahrens (bis zur Berichtigung des Grundbuchs) im Rathaus der Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, Bauabteilung während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.



Ines Weyhmann, Vermessungsdirektorin

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Haushaltssatzung des Marktes Schnabelwaid für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   3.047.565 Euro


und


im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   3.044.800 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

entfällt (siehe Fußnote)


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 507.900 Euro festgesetzt.


§ 6

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.



Schnabelwaid, 03.07.2025

                       

gez.


H.-W. Hofmann

Erster Bürgermeister





Fußnote:

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 11.11.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:


1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                  285 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           285 %


2. Gewerbesteuer                                                                                             380 %



II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2025, Nr. 20–941/28 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-machung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Schnabelwaid, 03.07.2025


gez.


H.-W. Hofmann

Erster Bürgermeister


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Umfassende Trinkwasseruntersuchung 2025
Alle relevanten Untersuchungsergebnisse finden Sie in der Printversion des VG-Creußen-Journals bzw. im E-Paper.

Außerdem finden Sie diese und weitere Ergebnisse auch auf der Webseite der Gemeinde Haag unter https://www.haag-oberfranken.de/in-haag-leben/ver-und-entsorgung/wasser-und-abwasser.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Prebitz für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63ff. der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Prebitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt


im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        2.085.400 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        1.113.505 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 43.790 Euro festgesetzt. Im Übrigen bestehen fortgeltende Kreditermächtigungen aus Vorjahren.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.


§ 4

entfällt (siehe Fußnote 1)


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 347.500 Euro festgesetzt.

§ 6

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Prebitz, 13.08.2025                                                           


gez.                                           

Jörg Teufel

Erster Bürgermeister


Fußnote 1:

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 04.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                205 v. H.

   b) für die Grundstücke (B)                                                                         205 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                          380 v. H.


II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 04.08.2025, Az. 20-941/27, erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Prebitz, 13.08.2025                                                           


gez.                                              

Jörg Teufel

Erster Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay
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Haushaltssatzung der Stadt Creußen für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Creußen folgende Haus-haltssatzung:

§ 1


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt


im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           14.366.897 Euro


und


im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          11.147.004 Euro


ab.

§ 2


Im Haushaltsjahr 2025 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt.



§ 3

Im Haushaltsjahr 2025 sind keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt geplant.


§ 4


entfällt (siehe Fußnote)



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.



§ 6


Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Creußen, 11.08.2025

gez.                                                                                                                                         

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister




Fußnote:

Nachrichtlich:

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung (1. Änderung) vom 24.10.2017 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:


2. Gewerbesteuer                                                                                                      380 %


Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden in der Satzung (2. Änderung) vom 05.11.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:


1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                     290 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            290 %


II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.08.2025, Nr. 20–941/07 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Creußen, 11.08.2025


gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


a) Verwaltungshauhalt

Einnahmen

Ausgaben

erhöht um 51.930,- €

vermindert um 0,- €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher 4.691.830,- €

auf nunmehr 4.743.760,- €

verändert.


b) Vermögenshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

erhöht um 419.722,- €

vermindert um 0,- €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher 293.500,- €

auf nunmehr 713.222,- €

verändert.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,- Euro.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,- Euro.


§ 4

(1) Die Verwaltungsumlage wird um 356.492 Euro gemindert.

(2) Die Investitionsumlage wird nicht geändert.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.


§ 6

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen bleiben unverändert jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Creußen, 13.08.2025                                           

Verwaltungsgemeinschaft Creußen


gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.08.2025, Nr. 20–941/35 festgestellt, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).


Creußen, 14.08.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen


gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


Symbolbild ©Pixabay
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Haushaltssatzung der Gemeinde Haag für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Haag folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab


                                                                                                                               

im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.501.670,00  €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben 1.687.760,00  €


§ 2

Kreditaufnahmen


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 464.970 Euro festgesetzt. Im Übrigen bestehen fortgeltende Kreditermächtigungen aus Vorjahren.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen


Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4


entfällt (siehe Fußnote 1)


§ 5

Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

416.000 €                             

festgesetzt.                                                   


§ 6

Deckungsringe


Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.





§ 7


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Haag, 22.08.2025                                                                           

Gemeinde Haag

                                                                                                         

gez.

Bianka Deinert

Zweite Bürgermeisterin




Fußnote 1:

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 21.03.2023 festgesetzt. Die Hebesätze A und B der Grundsteuer wurden mit der 1. Änderung der Satzung vom 20.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025, angepasst:


1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 215 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 215 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.



II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu § 2 der Haushaltssatzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 21.08.2025, Az. 20-941/15, erteilt.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Haag, 22.08.2025


gez.

Bianka Deinert

Zweite Bürgermeisterin

Symbolbild ©Pixabay
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Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sowie Gefährdung durch überhängende Hecken und Sträucher

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


ich möchte darauf hinweisen, dass die Eigentümer von Grundstücken, die mit ihren Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen verpflichtet sind, die gemeinsame Grenze des Grundstückes mit dem Straßengrundstück


 a) einmal im Monat – bei Bedarf öfter, ggf. unverzüglich – zu kehren und den Kehricht,

                   Schlamm und sonstigen Unrat, der über die Hausmülltonnen (Biomüll, Papiermüll,

                   Restmüll, gelbe Tonne) entsorgt werden kann, zu entfernen und zu     

                   beseitigen, sowie von Gras und Unkraut aus Ritzen und Rissen zu befreien,


b) in den Herbstmonaten (September bis November) bei Laubfall – sofern das Laub,

insbesondere bei feuchter Witterung, als verkehrsgefährdend einzustufen ist (Rutsch-

oder Stolpergefahr) – nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, das Laub

zu beseitigen.


Die Reinigungsfläche umfasst den Gehweg sowie die Straßenrinnensteine. Soweit kein Gehweg vorhanden ist (außer an Bundes-/Staats- und Kreisstraßen), ist eine Fläche von 1m Breite von der Grundstücksgrenze aus gerechnet, zu reinigen.


Insbesondere sind die mit Straßensplitt/Laub usw. verunreinigten Straßenrinnensteine zu kehren, um ein Verstopfen der Straßen-Sinkkästen zu vermeiden.


Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) sind auch bei Verunreinigung durch Hundekot und Pferdeäpfel umgehend durch den Hunde- bzw. Pferdehalter zu reinigen. Wir bitten alle Hunde- und Pferdebesitzer sich an ihre Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt zu erinnern und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.


Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen werden von überhängenden Ästen verdeckt.


Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten.


Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.


Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Straßen und Gehwege, soweit erforderlich, zu reinigen sowie die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden.


Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!


Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 26.08.2025


gez. Martin Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

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Trinkwasseranalyse der Stadtwerke Bayreuth
Obern- und Unternschreez, Bocksrück, Spänfleck, Huth, einige Einzelgehöfte sowie 11 Anwesen in Neuenreuth (Stadt Creußen) werden mit Trinkwasser aus dem Hochbehälter Hohe Warte II der Stadtwerke Bayreuth versorgt. Die Trinkwasseranalysen werden von zertifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Untersuchungen im betriebseigenen Labor statt.

Die Untersuchungsergebnisse finden Sie in der Printversion des VG-Creußen-Journals bzw. im E-Paper bzw. online auf der Website der Gemeinde Haag unter https://www.haag-oberfranken.de/in-haag-leben/ver-und-entsorgung/wasser-und-abwasser.

Symbolbild ©Pixabay
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Informationen zu Trauungen auf Schloss Schreez
Seit April 2024 finden zu bestimmten Terminen Trauungen auf Schloss Schreez statt. Es stehen hier verschiedene Räumlichkeiten, wie das Kaminzimmer, der goldene Salon, der Rittersaal oder der Schlosspark für Hochzeiten zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich zu den Trauräumen direkt unter www.schloss-schreez.de.

Die Reservierung eines Termins erfolgt direkt über die Verwaltung des Schlosses per Mail an info@schloss-schreez.de.


Für die Nutzung des Schlosses als Trauort ist ein privatrechtlicher Vertrag mit der Schlossverwaltung abzuschließen und es entstehen zusätzliche Kosten.


Termine für 2026:

  1. 28. Februar
  2. 25. April
  3. 02. Mai
  4. 09. Mai
  5. 06. Juni
  6. 26. Juni
  7. 27. Juni
  8. 04. Juli
  9. 18. Juli
  10.  01. August
  11. 08. August
  12. 12. September
  13. 26. September
  14. 10. Oktober


Die Trautage für 2027 werden ab September 2026 veröffentlicht.

© Dr.-Alfred-Denig-Stiftung
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Teilweise Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Leitenrangenweg“ nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Die Gemeinde Haag beabsichtigt in Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gemäß Beschluss des Gemeinderates Haag vom 17.06.2025 die teilweise Einziehung des nachstehenden öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Fl.Nr. 184 der Gemarkung Haag, da diese Teilstrecke (ca. 230 Meter) jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

Bezeichnung: “Leitenrangenweg“;

Fl.Nr.: 184 und 185, Gemarkung Haag;

Straßenbaulastträger: Gemeinde Haag;

Anfangspunkt: Verlängerung der Ortsstraße Fl.Nr. 126 am Sahrmühlbach, Gemarkung Haag;

Endpunkt: Einmündung in die Fl.Nr. 188, Gemarkung Haag;

Länge: 0,620 km;

Gemeinde: Haag;

Landkreis: Bayreuth;


Die Absicht der teilweisen Einziehung (Fl.Nr. 184, Gmkg. Haag) wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekanntgemacht. Die teilweise Einziehung ist zum 01.01.2026 vorgesehen.


Die Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Erdgeschoss, Zimmer 12), während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die teilweise Einziehung können während der nächsten drei Monate bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vorgebracht werden.



Haag, den 11.09.2025                                                          

Gemeinde Haag

                                                                                           

gez. Robert Pensel                                                                                                  

1. Bürgermeister


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Richtlinie zur Förderung von Vereinen der Gemeinde Prebitz; Änderung der Antragsfrist für Jugendzuschuss
In der Sitzung des Gemeinderates Prebitz am 17.06.2025 (TOP 73) wurde eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Vereinen im Gemeindegebiet Prebitz beschlossen. Die Änderung betrifft die Regelungen zum Jugendzuschuss (Ziffer 2).

Zur besseren Übersicht ist die neue Ergänzung kursiv dargestellt.


2. Jugendzuschuss

Im Mittelpunkt der Förderung durch die Gemeinde steht die Jugendarbeit in den Vereinen.

Jugendliches Vereinsmitglied ist jedes Vereinsmitglied, das am 01. Januar des jeweiligen

Jahres das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat. Auf Nachweis können auch betreute Jugendliche, die keine Mitglieder sind bzw. in mehreren Abteilungen aktiv sind, gefördert werden.

Die Gemeinde hat für diesen Zuschuss eine zweckgebundene Verwendung vorzuschreiben; sie ist berechtigt, von Vereinen einen Nachweis der zweckgebundenen Verwendung zu verlangen. Vereine erhalten 10 € pro Jugendlichem jährlich.

Anträge auf Förderung gemäß Ziffer 2 sind zusammen mit den entsprechenden Nachweisen bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr einzureichen. Bezuschusste Vereine sollen sich aktiv am Ferienprogramm der Gemeinde beteiligen und dort eigene Veranstaltungen oder Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen.“


Mit dieser Änderung wurde die bisherige Frist zur Antragstellung (bis spätestens 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr) für den Jugendzuschuss aufgehoben. Ab sofort gilt hier die neue Frist zum 31. Januar für das laufende Kalenderjahr.


Wichtiger Hinweis: Für die übrigen Ziffern der Richtlinie bleibt die bisherige Frist zur Antragstellung – jeweils bis spätestens 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr – weiterhin bestehen.


Die Änderung tritt ab sofort in Kraft.


Prebitz, 19.09.2025


gez.

Jörg Teufel

Erster Bürgermeister

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Bürgerstiftung Creußen
In der Stadtratssitzung vom 22.09. wurde über die Ergebnisse für das dauerhafte Vermögen im Geschäftsjahr 2024 der Bürgerstiftung Creußen berichtet.

Demnach hat die Bürgerstiftung einen Überschuss erwirtschaftet, es stehen rund 1.000,00 € zur Verfügung.


Vereine und Verbände können ab sofort formlos einen Antrag auf Zuschuss für ihre Projekte an die Stadt stellen (E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de).

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Neue Informationen der Fa. Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG zum Projekt Windpark Schnabelwaid
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in unserem Projekt Windpark Schnabelwaid haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht: die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde nach umfassender Prüfung der Antragsunterlagen durch das Landratsamt Bayreuth erteilt. Damit können wir die Umsetzung des Vorhabens konkret angehen und möchten Sie über die weiteren Schritte informieren.

Ab Mitte Oktober dieses Jahres beginnen die vorbereitenden Maßnahmen im Waldgebiet. Zuerst werden in Rücksprache mit der Revierleitung die Baumfällungen durchgeführt. Ab dem Frühjahr 2026 können wir bei entsprechender Witterung mit der Herstellung der Bauflächen beginnen. Dies umfasst die Erschließung und Vorbereitung der Standorte für die Windenergieanlagen und die zugehörige Infrastruktur. Parallel zur Umsetzung werden begleitende Naturschutzmaßnahmen umgesetzt und die Bauarbeiten durch die ökologische Baubegleitung betreut. Für weitere Fragen zum Projekt können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.


Wir freuen uns, mit dem Projekt einen weiteren Beitrag zur Energiewende in der Region zu leisten und halten Sie weiterhin über den Fortschritt auf dem Laufenden.

 

Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG

Max-Eyth-Str. 40

73479 Ellwangen

 

Projektleitung: Maximilian Weiß

Telefon: +49 7961 9800-18

E-Mail: weiss@uhl-windkraft.de

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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Kapellenberg" in Creußen
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22.09.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kapellenberg“, mit Begründung in der Fassung vom 22.09.2025 gebilligt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Stadt Creußen gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom

24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

durchgeführt.


Interessierte können die Planungsunterlagen online über die Internetseite der Stadt Creußen „www.stadt-creussen.de“ unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen bzw. folgenden Direktlink:


https://www.stadt-creussen.de/nachrichten/artikel/oeffentliche-auslegung-gemaess-3-abs-2-baugb-fuer-den-entwurf-der-1-aenderung-des-bebauungsplans-kapellenberg-in-creussen


öffentlich abrufen. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Dienstzeiten aus.


Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „1. Änderung Bebauungsplan Kapellenberg“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).


Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Dienstag:08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Creußen, den 24.10.2025


Gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister


Lageplan
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Aufruf zur Teilnahme an der Fränkischen Hausflurweihnacht
Die Stadt Creußen lädt herzlich zur Teilnahme an der diesjährigen Fränkischen Hausflurweihnacht ein.

Die traditionsreiche Veranstaltung am 1. Adventswochenende (Samstag, 29.11. und So., 30.11.2025) findet im historischen Ambiente der Creußener Altstadt im und um das Alte Rathaus statt und bietet Besucherinnen und Besuchern ein stimmungsvolles vorweihnachtliches Erlebnis.

Wie auch schon in den vergangenen Jahren lebt dieser besondere Weihnachtsmarkt von der Beteiligung vieler verschiedener Vereine, Organisationen und auch von Privatleuten.


Für interessierte Ausstellerinnen und Aussteller stehen derzeit noch einige wenige Restplätze im Alten Rathaus zur Verfügung.


Aus diesem Grund ergeht herzliche Einladung an alle, diese Gelegenheit zu nutzen und mit einem eigenen Stand zum Gelingen der Veranstaltung beizutragen.


Für Rückfragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an:

Frau Corinna Geigenmüller

Tel. 09270 989-22, E-Mail: corinna.geigenmueller@vgem-creussen.bayern.de


Die Stadt Creußen freut sich auf zahlreiche Teilnehmende.

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Sitzung des Stadtrates Creußen

Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

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Sitzung des Gemeinderates Haag

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Haag findet am Dienstag, 18.11.2025 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Unternschreez statt.

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Stellenausschreibungen der Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Die Verwaltungsgemeinschaft Creußen hat aktuell zwei Stellen ausgeschrieben.
  1. Eine/n Verwaltungsangestellte/n oder Beamten/in der 3. Qualifikationsebene gehobener bautechnischer Dienst (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Bewerbungsschluss 30.11.2025
  2. Einen Ausbildungsplatz für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r) der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung“ ab 01.09.2026, Bewerbungsschluss 31.12.2025


Die vollständigen Stellenausschreibungen finden Sie auf der Website www.vg-creussen.de.

Bevorzugt bewerben Sie sich bitte per E-Mail unter: bewerbung@vgem-creussen.bayern.de

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