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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für das Haushaltsjahr 2026 und 2027
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von

2026 - 4.901.370 €                                                                       

2027 - 4.863.130 €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von:

2026 - 576.500 €                                                               

2027 - 261.500 €.

§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt werden für 2026 und 2027 nicht festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2026 und 2027 nicht festgesetzt.


§ 4 Umlage

1.Verwaltungsumlage 2026:


Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2027 auf 4.006.680 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 7775 Einwohner festgesetzt.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.006.680 Euro, das sind 2.644.408,80 Euro; die restlichen 34 % (1.362.271,20 Euro) werden wie folgt umgelegt:


Gemeinde Haag:

952 Einwohner x 475,32142 € = 452.506,00 Euro


Gemeinde Prebitz:

950 Einwohner x 475,32142 € = 451.555,35 Euro


Markt Schnabelwaid:

964 Einwohner x 475,32142 € = 458.208,85 Euro


2.Investitionsumlage 2026

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2027 auf 276.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 7775 Einwohner festgesetzt.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 276.500 Euro, das sind 182.490 Euro; die restlichen 34 % (94.010 Euro) werden wie folgt umgelegt:


Gemeinde Haag:

952 Einwohner x 32,80181 € = 31.227,33 Euro


Gemeinde Prebitz:

950 Einwohner x 32,80181 € = 31.161,72 Euro


Markt Schnabelwaid:

964 Einwohner x 32,80181 € = 31.620,95 Euro


3.Verwaltungsumlage 2027:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2027 auf 4.384.560 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.384.560 Euro, das sind 2.893.809,60 Euro; die restlichen 34 % (1.490.750,40 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2026 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2026 festgesetzt wurden.


4.Investitionsumlage 2027

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2027 auf 261.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 261.500 Euro, das sind 172.590 Euro; die restlichen 34 % (88.910 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2026 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2026 festgesetzt wurden.


§ 5 Kassenkredite

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:

2026 - 800.000 €

2027 - 800.000 €                                                          


§ 6 Sonstige Regelungen

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.


Creußen, 21.01.2026                                                        

Verwaltungsgemeinschaft Creußen


gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).


Creußen, 21.01.2026

Verwaltungsgemeinschaft Creußen


gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


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