
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen werden von überhängenden Ästen verdeckt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten.
Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Gemeinde Haag, 05.08.2026
gez. Bianka Deinert
1. Bürgermeisterin
