
Bezeichnung: “Leitenrangenweg“;
Fl.Nr.: 184 und 185, Gemarkung Haag;
Straßenbaulastträger: Gemeinde Haag;
Anfangspunkt: Verlängerung der Ortsstraße Fl.Nr. 126 am Sahrmühlbach, Gemarkung Haag;
Endpunkt: Einmündung in die Fl.Nr. 188, Gemarkung Haag;
Länge: 0,620 km;
Gemeinde: Haag;
Landkreis: Bayreuth;
Die Absicht der teilweisen Einziehung (Fl.Nr. 184, Gmkg. Haag) wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekanntgemacht. Die teilweise Einziehung ist zum 01.01.2026 vorgesehen.
Die Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Erdgeschoss, Zimmer 12), während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die teilweise Einziehung können während der nächsten drei Monate bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vorgebracht werden.
Haag, den 11.09.2025
Gemeinde Haag
gez. Robert Pensel
1. Bürgermeister
