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Teilweise Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Leitenrangenweg“ nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Die Gemeinde Haag beabsichtigt in Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gemäß Beschluss des Gemeinderates Haag vom 17.06.2025 die teilweise Einziehung des nachstehenden öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Fl.Nr. 184 der Gemarkung Haag, da diese Teilstrecke (ca. 230 Meter) jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

Bezeichnung: “Leitenrangenweg“;

Fl.Nr.: 184 und 185, Gemarkung Haag;

Straßenbaulastträger: Gemeinde Haag;

Anfangspunkt: Verlängerung der Ortsstraße Fl.Nr. 126 am Sahrmühlbach, Gemarkung Haag;

Endpunkt: Einmündung in die Fl.Nr. 188, Gemarkung Haag;

Länge: 0,620 km;

Gemeinde: Haag;

Landkreis: Bayreuth;


Die Absicht der teilweisen Einziehung (Fl.Nr. 184, Gmkg. Haag) wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekanntgemacht. Die teilweise Einziehung ist zum 01.01.2026 vorgesehen.


Die Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Erdgeschoss, Zimmer 12), während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die teilweise Einziehung können während der nächsten drei Monate bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vorgebracht werden.



Haag, den 11.09.2025                                                          

Gemeinde Haag

                                                                                           

gez. Robert Pensel                                                                                                  

1. Bürgermeister


Symbolbild ©Pixabay