
Die Reinigungsfläche umfasst den Gehweg sowie die Straßenrinnensteine. Soweit kein Gehweg vorhanden ist (außer an Bundes-/Staats- und Kreisstraßen), ist eine Fläche von 1m Breite von der Grundstücksgrenze aus gerechnet, zu reinigen.
Insbesondere sind die mit Straßensplitt/Laub usw. verunreinigten Straßenrinnensteine zu kehren, um ein Verstopfen der Straßen-Sinkkästen zu vermeiden.
Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) sind auch bei Verunreinigung durch Hundekot und Pferdeäpfel umgehend durch den Hunde- bzw. Pferdehalter zu reinigen. Wir bitten alle Hunde- und Pferdebesitzer sich an ihre Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt zu erinnern und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen werden von überhängenden Ästen verdeckt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten.
Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Straßen und Gehwege, soweit erforderlich, zu reinigen sowie die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 03.06.2026
gez. Martin Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
