


Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: „Sondergebiet für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie“). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.Nrn. 3135, 3138, 3139, 2720, 3140, 3137 und 3141/2, alle Gemarkung Prebitz, mit einer Größe von ca. 6,6 Hektar. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist (maßstabslos).
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Creußen, 28.04.2026
gez. Martin Dannhäußer
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gemeinschaftsvorsitzender

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde ein Schal und eine Trommel abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270/989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahr zunehmen.










