Der Bebauungsplan liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Auf die Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 215 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 215 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
- nach § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Schnabelwaid, den 18.10.2024
gez.
Hofmann
1. Bürgermeister