
Veranstaltungskalender



Die Verlierer werden hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09275 989-14, vorzusprechen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
Im Gebiet der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Für die Hundesteuer wird kein neuer Bescheid versandt.
Der Ihnen bereits zugegangene Steuerbescheid bleibt dauerhaft gültig, solange sich an der Hundehaltung nichts ändert (z. B. Abmeldung des Hundes, Änderung der Anzahl oder Halterwechsel).
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag umgehend unter Angabe Ihrer Personenkontonummer auf das folgende Konto Ihrer Wohnortgemeinde:
Stadt Creußen
IBAN: DE14 7735 0110 0000 3000 38
BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth
Gemeinde Haag
IBAN: DE24 7735 0110 0570 0503 10
BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth
Gemeinde Prebitz
IBAN: DE82 7735 0110 0000 3006 57
BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth
Markt Schnabelwaid
IBAN: DE89 7735 0110 0000 3200 28
BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth
Hinweis: Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.