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Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten sind grundsätzlich digitale Bilder zu verwenden. Es werden keine ausgedruckten bzw. selbstgemachten Lichtbilder im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen mehr akzeptiert.
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen steht deshalb ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder zur Verfügung. Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt muss durch die Verwaltungsgemeinschaft Creußen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben werden. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Ebenso werden biometrische Passbilder von zertifizierten Dienstleistern akzeptiert.
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Der Dienstleister muss diese verschlüsselt in eine Cloud senden. Bei Vorlage eines QR-Codes wird das Bild direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Creußen übermittelt und kann anschließend verwendet werden.
Ausnahme: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins, Fischereischeins und Parkausweises ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.
