§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 09.12.1994 wird wie folgt geändert:
§13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
“(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02., 15.05. und 15.08. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresrechnung des Vorjahres zu leisten.“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.
Gemeinde Haag
Haag, den 24.01.2024
Gez.
R. Pensel
Erster Bürgermeister