Elfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Haag vom 09.12.1994 zuletzt geändert mit 10. Änderungssatzung vom 28.07.2021
Bekanntmachung der Gemeinde Haag
Symbolbild © Pixabay
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Haag folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 09.12.1994 wird wie folgt geändert:
§13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
“(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02., 15.05. und 15.08. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresrechnung des Vorjahres zu leisten.“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.
Gemeinde Haag
Haag, den 24.01.2024
Gez.
R. Pensel
Erster Bürgermeister
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