im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.984.207 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.964.734 Euro
ab.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Creußen, 08.08.2024
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister
Fußnote:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung (1. Änderung) vom 24.10.2017 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 410 %
2. Gewerbesteuer 380 %
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu §§ 2 und 3 der Haushalts-satzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 06.08.2024, Az. 20-941/07, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein-schaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Creußen, 08.08.2024
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister