Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Stadt Creußen für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Creußen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           12.984.207 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                            12.964.734 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 700.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 596.000 Euro festgesetzt.
 
§ 4
entfällt (siehe Fußnote)
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Creußen, 08.08.2024
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister

Fußnote:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung (1. Änderung) vom 24.10.2017 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)       410 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                  410 %
2. Gewerbesteuer                                                                                     380 %

II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu §§ 2 und 3 der Haushalts-satzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 06.08.2024, Az. 20-941/07, erteilt.

III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein-schaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Creußen, 08.08.2024
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister
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