§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Prebitz vom 17.11.2004 wird wie folgt geändert:
1. § 9 erhält folgende Fassung:
„Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Einleitungsgebühren.“
„§9a
Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wirddie Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchfluss der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können,
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 41,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 102,50 € / Jahr
bis 16 m³/h 164,00 € / Jahr
bis 25 m³/h 256,25 € / Jahr
über 25 m³/h 410,00 € / Jahr.“
„Die Gebühr beträgt 3,77 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Die Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Prebitz, 04.09.2024
Gez.
Jörg Teufel
Zweiter Bürgermeister