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Veranstaltungskalender




Wir decken die allgemeine Beratung zu Leistungen ab und stellen gemeinsam Ihren Antrag.
Sollten Sie Hilfebedarf im Widerspruchsverfahren oder Klageangelegenheiten haben, so steht Ihnen u. a. die Beratung und Vertretung durch den VdK-KV Bayreuth zur Verfügung.
Sprechzeiten nach Vereinbarung jeden 3. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal des Rathauses Creußen.
Ihre
Claudia Stapelfeld, Zweite Bürgermeisterin, Beauftragte für soziale Angelegenheiten
0151/15 86 22 10 oder claudia.stapelfeld@freenet.de
und
Johannes Kasel, Sozialrechtsberater

In der Fahrbahndecke der Staatsstraße haben sich aufgrund ihres Alters Risse, Spurrinnen und Unebenheiten gebildet, die eine Sanierung der Strecke notwendig macht.
Für die Dauer der Fräs- und Asphaltierungsarbeiten ist vom 17. August bis voraussichtlich zum 28. August 2026 eine Vollsperrung der St 2184 (Neuhofer Straße) zwischen der Einmündung der Theodor-Künneth-Straße und der Kolmhofstraße erforderlich.
Der Verkehr wird in Creußen über die B 2 – St 2120 – Engelmannsreuth – BT 20 – Funkendorf – BT 19 – Prebitz auf die St 2184 Richtung Speichersdorf umgeleitet.
Die Fahrtrichtung aus Speichersdorf kommend wird über die B 22 nach Bayreuth über die B 2 nach Creußen umgeleitet.
Die Arbeiten werden von der Firma Rädlinger aus Selbitz ausgeführt.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten. Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Nachsicht.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen werden von überhängenden Ästen verdeckt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten.
Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Gemeinde Haag, 05.08.2026
gez. Bianka Deinert
1. Bürgermeisterin
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