


Der Sommer(s)pass gilt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und mit Schülerausweis. Bitte zeigen Sie bei der jeweiligen Einrichtung den ganzen Pass vor. Es reicht nicht aus, nur den Abriss vorzulegen.
Die Sommerpässe sind in der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro,
erhältlich.
Bei Aushändigung des Sommerpasses ist eine Schutzgebühr in Höhe von 1,-- Euro zu bezahlen.

Der Stadtrat Creußen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neuhaus“ mit Änderung des FNP im Parallelverfahren aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die die Flurnummern 295 (Teilfläche TF), 359 (TF), 360/2, 360/3, 362 (TF), 363, 363/2, 363/3, 372 (TF), 374 (TF), 375, 375/2 (TF), 187 und 187/1, alle Gemarkung Haidhof, mit einer Größe von ca. 8,58 ha. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden
Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom
22.05.2026 bis einschließlich 24.06.2026
durchgeführt.
Interessierte können die Planungsunterlagen online über die Internetseite der Stadt Creußen „www.stadt-creussen.de“ unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen öffentlich abrufen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „Solarpark Neuhaus“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Creußen, den 11.05.2026
gez.
Dannhäußer
Erster Bürgermeister

Das Fest der Begegnung soll am 13. Juni 2026, ab 15.00 Uhr, in / vor der Mehrzweckhalle Creußen (bei gutem Wetter eventuell am Zimmerplatz) stattfinden.
Musikalisch unterhält der ökumenische Chor „Five Seasons“.
Ziel ist es, die Vielfalt der Menschen, die in unserer Gemeinde leben, kennen zu lernen, die Einwohner zusammenzubringen und Gelegenheit zum Austausch zu bieten, generationsübergreifend, international, kulturübergreifend.
Gesucht werden Bürger*innen aller in Creußen vertretenen Nationen, die Lust haben, ihre Kultur und Traditionen vorzustellen, landestypische Speisen und Getränke anzubieten sowie Interessierte über ihr Herkunftsland und ihre Landsleute zu informieren.
Auch sind alle Bürger*innen, die das Bühnen- und Rahmenprogramm mit Musik, Tanz, Mitmachaktionen, Kuchen oder anderen Köstlichkeiten bereichern möchten, herzlich zur Teilnahme aufgerufen.
Wenn Sie sich beteiligen, dann teilen Sie uns das bitte zeitnah mit unter nbh_creussen@gmx.de. Am besten notieren Sie auch kurz, was Sie sich als Beitrag für das „Fest der Begegnung“ vorstellen könnten.
Am Freitag, 10. April, 18.30 Uhr, werden wir dazu im Gärtlein ein Treffen veranstalten, zu dem alle Aktiven eingeladen werden, um den Ablauf dann konkret zu koordinieren und zu planen.
Schon jetzt bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung!
Eure Nachbarschaftshilfe Creußen









