Creußen

Journal

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Nachrichten

07.05.2025
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Ausbildungsabschluss Jugendfeuerwehr Lindenhardt
07.05.2025
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90. Geburtstag kurz vor der Eisernen Hochzeit
07.05.2025
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Leistungsprüfung bei der Feuerwehr Markt Schnabelwaid
23.04.2025
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Die Feindbesetzung von Creußen im letzten Kriegsjahr April 1945 - Teil II
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden eine Kinderjacke, eine Kinderstoffmütze und ein Schlüssel abgegeben.

Die Verlierer werden hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09275 989-14, vorzusprechen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Symbolbild ©Pixabay
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Information des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Im Gebiet der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.

Symbolbild ©Pixabay
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Hundesteuer - Fälligkeit zum 01.05.2025
Alle Hundesteuerpflichtigen werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Hundesteuer zum 01.05.2025 fällig wird.

Wichtiger Hinweis:

Für die Hundesteuer wird kein neuer Bescheid versandt.

Der Ihnen bereits zugegangene Steuerbescheid bleibt dauerhaft gültig, solange sich an der Hundehaltung nichts ändert (z. B. Abmeldung des Hundes, Änderung der Anzahl oder Halterwechsel).

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag umgehend unter Angabe Ihrer Personenkontonummer auf das folgende Konto Ihrer Wohnortgemeinde:


Stadt Creußen

IBAN: DE14 7735 0110 0000 3000 38

BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth


Gemeinde Haag

IBAN: DE24 7735 0110 0570 0503 10

BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth


Gemeinde Prebitz

IBAN: DE82 7735 0110 0000 3006 57

BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth


Markt Schnabelwaid

IBAN: DE89 7735 0110 0000 3200 28

BIC: BYLADEM1SBT – Sparkasse Bayreuth


Hinweis: Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.

Symbolbild ©Pixabay

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