
Veranstaltungskalender



Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
Gemeinderates
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

„Ach, du dickes Ei!!!“ -
unter diesem Motto steht der Seniorennachmittag am Mittwoch, 25. März 2026
von 14.00 - 17.00 Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr.
Herzlich eingeladen sind alle, die frohe Gemeinschaft erleben möchten.
Beiträge (Lieder, Geschichten, Gedichte, Spiele, Essen und Trinken) zu diesem
Nachmittag sind erwünscht, sollten aber vorher in den Ablauf eingebaut werden.
Es wird wieder um Anmeldung zum Treffen gebeten.
Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)
E - Mail: renate.galuba@hotmail.de
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.










