Creußen

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Nachrichten

20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
19.02.2026
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Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
18.02.2026
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Erstes Winterferienprogramm in Creußen ein voller Erfolg
18.02.2026
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Kameradschaftsabend der FF Markt Schnabelwaid
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates am 8. März 2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des


Gemeinderates


wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:


Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.


Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.


Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.


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Einladung zum Seniorennachmittag
„Ach, du dickes Ei!!!“

„Ach, du dickes Ei!!!“ -

unter diesem Motto steht der Seniorennachmittag am Mittwoch, 25. März 2026

von 14.00 - 17.00 Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr.

Herzlich eingeladen sind alle, die frohe Gemeinschaft erleben möchten.

Beiträge (Lieder, Geschichten, Gedichte, Spiele, Essen und Trinken) zu diesem

Nachmittag sind erwünscht, sollten aber vorher in den Ablauf eingebaut werden.


Es wird wieder um Anmeldung zum Treffen gebeten.

Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)

E - Mail: renate.galuba@hotmail.de


Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Symbolbild ©Pixabay
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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des


Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters


wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:


Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.


Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.


Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.


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