Creußen

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Nachrichten

20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
19.02.2026
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Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
18.02.2026
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Erstes Winterferienprogramm in Creußen ein voller Erfolg
18.02.2026
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Kameradschaftsabend der FF Markt Schnabelwaid
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Bürgerbus - mobil unterwegs in unseren Ortsteilen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Bürgerbus ist regelmäßig in vielen unserer Ortsteile unterwegs – eine praktische Unterstützung im Alltag, die allen offensteht.


Egal ob Sie schnell zum Arzt müssen, einkaufen möchten oder einfach eine kleine Besorgung haben: Der Bürgerbus bringt Sie zuverlässig ans Ziel.


Probieren Sie das Angebot doch einfach einmal aus. Eine unkomplizierte, stressfreie Möglichkeit, mobil zu bleiben – ganz ohne Parkplatzsuche, lange Wege oder Abhängigkeit vom Auto. Und vielleicht sprechen Sie auch Ihre Nachbarn oder Freunde darauf an - manchmal hilft ein kleiner Hinweis, die eigene Hemmung zu überwinden und etwas Neues auszuprobieren.


Ihre Vorteile auf einen Blick

Bequem:

Zentrale Haltepunkte, kurze Wege, unkompliziert einsteigen und losfahren.


Zuverlässig:

Klare, regelmäßige Fahrzeiten sorgen für eine entspannte Tagesplanung.


Flexibel:

Ideal für Einkäufe, Arzt- oder Apothekentermine, Behördengänge, den Weg zum Bahnhof oder einfach für kurze Besorgungen am Tag.


Gemeinschaftlich:

Unterwegs kommt man leicht ins Gespräch – ein netter Austausch gehört oft dazu.


Hilfsbereit:

Unsere ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sind engagierte Mitglieder unserer Gemeinschaft. Sie unterstützen Sie beim Ein- und Aussteigen, stehen für Fragen zur Verfügung und sorgen dafür, dass jede Fahrt sicher und angenehm verläuft.


Infos & Fahrzeiten

Die aktuellen Fahrzeiten finden Sie:

  1. auf der Homepage des Landkreises Bayreuth,
  2. oder in der Auslage des Rathauses Creußen.


Wenn Sie möchten, bringe ich Ihnen den Flyer mit allen Informationen auch gern persönlich vorbei.


Der Bürgerbus ist ein Angebot für uns alle. Machen Sie mit, erzählen Sie anderen davon - und steigen Sie einfach mal ein!


Petra Preißinger, Seniorenbeauftragte der Stadt Creußen

Martin Dannhäußer, Erster Bürgermeister der Stadt Creußen

© Landkreis Bayreuth
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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des


Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters


wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:


Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.


Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.


Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.


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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates am 8. März 2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des


Gemeinderates


wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:


Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.


Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.


Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.


Aktuelle Jobanzeigen

Mitarbeiter/in im kommunalen Bauhof (m/w/d)
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
1
Vollzeit

Wichtige Links

Landkreis Bayreuth
VG Creußen
Bayreuther Sonntagszeitung
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