
Nachrichten


Bekanntgabe der Ausführungsanordnung
Flurneuordnung und Dorferneuerung GV Neustadt a. d. Waldnaab
Gemeinde Irchenrieth, Püchersreuth, Schlammersdorf, Störnstein, Theisseil, Trabitz und Vorbach, Markt Eslarn, Floß, Kirchenthumbach, Kohlberg, Leuchtenberg, Luhe-Wildenau, Tännesberg, Waidhaus und Waldthurn, Stadt Eschenbach i. d. OPf., Grafenwöhr, Neustadt am Kulm, Pleystein, Pressath und Vohenstrauß, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
I. Ausführungsanordnung
Im Neuordnungsverfahren GV Neustadt a. d. Waldnaab wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 27.01.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG –).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth
(Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Überleitungsbestimmungen
Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am 27.01.2026 über. Die alten Grundstücke sind entsprechend zu räumen.
Wird der Besitz nicht termingemäß aufgegeben, so kann der Besitzübergang mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (§ 137 FlurbG).
Obstbäume, Beerensträucher, Bodenaltertümer, Kulturdenkmale sowie Bäume, Sträucher und Hecken, deren Erhaltung aus Gründen des Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzes, der Landschaftspflege oder anderer landeskultureller Belange geboten ist, haben die neuen Eigentümer zu übernehmen.
Im Flurbereinigungsgebiet befindliche Leitungsmasten sowie ober- und
unterirdische Leitungen (insbesondere öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Energieversorgungsanlagen und Anlagen der Deutschen Telekom AG) sind auch von den neuen Eigentümern entsprechend den von ihren Besitzvorgängern eingegangenen Verpflichtungen zu dulden.
Hinweise
Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten und dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstage ab zu einem angemessenen Zinssatz zu verzinsen. Entsprechend ist eine Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG).
Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen. Wird der Pachtbesitz durch die Flurbereinigung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufzulösen. Die Vertragsteile können eine abweichende Regelung treffen (§ 70 FlurbG).
Über die Leistungen des Nießbrauchers sowie den Ausgleich und die Auflösung von Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Entscheidung ergeht nur auf Antrag. Im Falle der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu stellen (§ 71 FlurbG, Art. 2 Abs. 1 AGFlurbG).
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz auf der Seite Projekte in der Oberpfalz unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden (https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/index.php).
Hinweis
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 27.01.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth gestellt werden.
gez. Frank Langguth

Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) vom 11. November 1970, in der jeweils geltenden Fassung, werden die vom ADBV Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 7. November 2025 gefassten Abmarkungsbescheide (Antrag 390/2020)
für Frau Dora Braun, Martin-Behaim-Straße 7/III, 81373 München (letzte bekannte Adresse)
Frau Dorothea Braun, Mosacherweg 2, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)
Herr Erhard Braun, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)
Herr Klaus Michael Braun, Bürklin-Wolf-Straße 84, 67157 Wachenheim (letzte bekannte Adresse)
Herr Johann Hermannsdörfer, Tiefenthal 15, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)
Frau Pauline Dannreuther, geborene Weihermann, Steinacher Straße 13, 90765 Fürth (letzte bekannte Adresse)
Herr Friedrich Fick, Mozartstraße 29, 95448 Bayreuth (letzte bekannte Adresse)
Frau Anna Katharina Mann, Unterschwarzach 6, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)
Frau Katharina Schlenk, geborene Dannreuther, Jahnstraße 15, 95469 Speichersdorf (letzte bekannte Adresse)
bzw. deren Erben durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Miteigentümer bzw. deren Erben werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass die o.g. Abmarkungsbescheide im Geschäftszimmer des
Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth
Wittelsbacherring 15
95444 Bayreuth
während der Öffnungszeiten bis zum 30.12.2025 eingesehen werden können. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Erbes notwendig.
Über Einzelheiten der Abmarkung können Sie sich am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung informieren – gern auch durch Einsichtnahme in die Unterlagen.
Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen (gemäß Art. 17 Abs. 2 i.V.m Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes – AbmG) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Bayreuth, 12.11.2025
ADBV Bayreuth
gez. Weyhmann
Vermessungsdirektorin

Förderprogramm „Unser klimafonds“:
Ziel: Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN),
bis zu 80 % Förderung
Förderfähig sind:
- Förderprogramme und Einzelprojektförderung von Kommunen
- Projekte von Kommunen (sofern keine Pflichtaufgabe), gemeinnützigen Organisationen, privaten Initiativen oder Unternehmen, sofern diese Projekte gemeinwohlorientiert sind und dem Unternehmen keine wirtschaftlichen Vorteile bringen (< 4 % Eigenkapitalrentabilität)
Gefördert werden nur Projekte zum Schutz des Klimas, der Biodiversität oder der nachhaltigen Entwicklung (auch Bildung & Beratung), die ohne Förderung keine Realisierungschance hätten.
Beispiel aus dem Landkreis Bayreuth:
- Speichersdorf: Lastenrad statt Dieseltransporter à 2,9 t CO₂ Einsparung, Förderung: 5.900 €
Antragsfristen 2026:
- 20. April, 23:59 Uhr
- 5. Oktober, 23:59 Uhr
Entscheidung und Rückmeldung: ca. 4-5 Wochen später
Projekt einreichen unter: https://unser-klimafonds.de/projekt-einreichen/
Interessante Online-Vorträge der Verbraucherzentrale:
Ihre Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen!
21.11.2025 von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Heizen mit Holz - So geht’s richtig!
25.11.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sanierung und Heizung - Förderlandschaft im Überblick
26.11.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anmeldung: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/
Veranstaltungen des Landkreises Bayreuth:
Energieberatungsnachmittage
26.11.2025: Umweltamt Bayreuth
11.12.2025: Landratsamt Bayreuth
Gremien
04.12.2025: AK Lenkungsgruppe Klima, Zukunft Wald











