


Für die Kanalgebührenabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es erforderlich, die Bescheinigung der Tierseuchenkasse oder eine schriftliche Erklärung mit Anzahl und Art der Tiere sowie den Ort der Tierhaltung vorzulegen. Sollte die Bescheinigung/ Erklärung bis zum 30.09.2025 nicht vorliegen, wird für die Kanalgebührenberechnung die volle Menge des Frischwasserbezuges herangezogen.
Die Bescheinigung/ Erklärung bitte an die
VerwaltungsgemeinschaftCreußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
senden oder dort in den Briefkasten einwerfen. Sie kann aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden.
Creußen, den 19.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
a) Verwaltungshauhalt
Einnahmen
Ausgaben
erhöht um 51.930,- €
vermindert um 0,- €
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher 4.691.830,- €
auf nunmehr 4.743.760,- €
verändert.
b) Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
erhöht um 419.722,- €
vermindert um 0,- €
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher 293.500,- €
auf nunmehr 713.222,- €
verändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,- Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,- Euro.
§ 4
(1) Die Verwaltungsumlage wird um 356.492 Euro gemindert.
(2) Die Investitionsumlage wird nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen bleiben unverändert jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Creußen, 13.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.08.2025, Nr. 20–941/35 festgestellt, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.
III.
Die Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).
Creußen, 14.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender

Schon bald ist wieder Schulanfang und ein neues Kindergartenjahr beginnt. Alle freuen sich schon auf diesen besonderen Tag. In den Kitas steht das Basteln der Schultüten an erster Stelle. Und viele Eltern fragen sich, wie sie ihren kleinen „Großen“ eine Freude machen und gleichzeitig etwas Sinnvolles schenken können. Als Geschenke und „Füllmaterial“ für die faire Schultüte eignen sich u.a. Bälle, Stiftemäppchen, Taschen und Beutel, Spielsachen und Portemonnaies. Süßigkeiten dürfen natürlich auch nicht fehlen.
Beim Einkauf auf das Fairtrade-Siegel zu achten, beschert nicht nur den eigenen Kindern einen unvergesslichen Tag und einen fairen Start ins Schulleben. Faitrade-bewusste Käuferinnen und Käufer tragen weiterhin dazu bei, dass die Produzenten, wie zum Beispiel die Kakaobauern und ihre Familien von ihrer Arbeit leben können und, dass die Umwelt und das Klima geschützt werden.
Nachfolgend finden Sie daher ein paar Einkaufstipps für Ihre fairen Schultüten.
- Verschiedene faire Schokoladen, Snacks und Knabbereien finden Sie hier: https://fair-einkaufen.com
- Faire Bälle können bei der BAD BOYZ BALLFABRIK e.K. aus Aufseß erworben werden. Nähere Infos und Shop: https://www.badboyzballfabrik.de/
- Eine Übersicht über sämtliche faire Spielwarenhersteller gibt’s hier: https://fair-toys.org/
Weltläden
Auch die Weltläden bieten tolle faire Produkte. So gibt es Süßigkeiten wie Bonbons, Gummibärchen und Schokoriegel oder Gesundes wie Trockenobst, Nüsse und Energieriegel. Außerdem im Sortiment: nützliche Dinge wie Stiftemäppchen, Anspitzer, Brotboxen, Geduldspiele oder Turnbeutel.
Neben dem Produktverkauf machen Weltläden aber auch Bildungsarbeit und sind damit spannende außerschulische Lernorte.
Weltläden in unserer Region:
- Weltladen Die Brücke Bayreuth, Ludwigstr. 5, 95444 Bayreuth
- Eine-Welt-Laden Auerbach, Oberer Marktplatz 12a, 91275 Auerbach
- Weltladen Neuhaus, Mühlgässlein 1, 91284 Neuhaus
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