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Einleitung
Am 31.10.24 wurden der Stadt Creußen durch Vertreter der Lindenhardter Umlandliste (LUL) 70 Fragen zur Kanalsanierung in Lindenhardt übergeben. Der Fragenkatalog war sehr umfangreich. Daher konnte die gesetzte und für den Umfang der Fragen unzureichende Frist aus arbeitstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, was den beiden Vertretern per E-Mail mitgeteilt wurde.
Umso mehr freut es uns, dass wir nun einen Großteil der Fragen beantworten können. Viele Fragen wurden in zahlreichen Informationen und Gesprächen bereits längst beantwortet. Immer und immer wieder werden uns die gleichen Fragen gestellt, die mit Langmut beantwortet werden. Einige Fragen können auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig beantwortet werden.
Einige Fragen werden wir auf Grund der unsachlichen und teilweise provokativen Formulierung nicht beantworten. Und weitere Fragen können wir nicht beantworten, da hier konkrete Fälle vorgetragen werden, wozu die Stadt dann die konkreten Hausnummern oder Ansprechpartner benötigt. Dazu kommt, dass solche Fragen aus Datenschutzgründen nicht öffentlich beantwortet werden dürfen. In solchen Fällen bitte ich darum, persönlich mit mir einen Termin zu vereinbaren.
Allgemein ist anzumerken, dass ein anonymer Fragenkatalog mit der selbst geforderten Transparenz schwer vereinbar ist. Durch diese fehlende Transparenz können auch manche Fragen nicht beantwortet werden. Gerne sind wir aber bereit, wenn die anonymen Fragesteller sich zu ihrer Frage bekennen, diese dann zu beantworten.
Festzustellen bleibt, dass hiermit wieder versucht wird mich und die Mitarbeiter der Verwaltung zu diskreditieren und wir werden diese haltlosen Unterstellungen nicht mehr akzeptieren.
Insgesamt müssen wir zu dem Projekt Kanalsanierung Lindenhardt sagen, dass es ein sehr komplexes, teilweise kompliziertes und aufwendiges Projekt ist und war und auch von Seiten der Stadt und des Stadtrates Verständnis besteht, wenn Zusammenhänge mehrmals erklärt werden müssen.
Die Komplexität ergab sich daraus, dass wir eine marode Kläranlage hatten, die viel zu hohe Fremdwasseranteile aufweist. Dass in Lindenhardt viel Quellwasser, Drainagenwasser und Schichtenwasser gegeben ist, dass in eine Kläranlage nicht eingeleitet werden darf, ist Fact. Zusätzlich kann in Lindenhardt auf vielen Grundstücken nicht versickert werden.
Nach Wasserhaushaltsgesetz ist auch im Mischsystem nur ein Anteil von maximal 25 % Fremdwasser im Kanal zulässig. Ein höherer Anteil führt zu Sanierungsauflagen und damit zu sehr hohen Investitionskosten für die Fremdwassersanierung. In Lindenhardt liegt der Anteil über dem zulässigen Wert. Ein Erhalt des Mischsystems hätte automatisch eine kostenintensive Fremdwassersanierung erfordert.
Weiterhin darf festgehalten werden, dass die immer wieder herangezogenen „Expertenmeinungen“ aus Lindenhardt leider seit vielen Jahren nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge sind. Glücklicherweise hat sich der Standard der Wasserwirtschaft, der unsere Umwelt schützt, weiterentwickelt. Gerne können die Fragesteller mit den Fachbehörden der Wasserwirtschaft Kontakt aufnehmen.
Hätte die Stadt folglich den Mischkanal gelassen, hätten viele Grundstückbesitzer schauen müssen, wo sie ihr Fremdwasser hinbekommen. Also im schlimmsten Fall hätten sie – vielleicht auch gemeinsam – Regenwasserkanäle selbst neu bauen müssen.
Mit dem jetzigen System kann nun das Schmutzwasser in den Vakuumkanal und das Regenwasser in den ehemaligen Mischkanal, jetzt Regenwasserkanal, abgeleitet werden.
Voraussetzung für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Regenwasserkanal ist jedoch, dass eine vollständige Trennung des Schmutzwassers und des nicht verschmutzten Regenwassers auf dem Privatgelände erfolgt. In den Schmutzwasserkanal bzw. in die Vakuumleitung ist kein Zufluss von Drainagenwasser zulässig.
Auch im Mischsystem wäre dies nicht zulässig gewesen. Mit der technischen Lösung Trennsystem besteht nun die Möglichkeit das Oberflächenwasser abzuleiten, weshalb den Bürgern eine noch aufwändigere Maßnahme im privaten Bereich erspart bleiben.
Aufgabe des Stadtrates war es dabei auch zu sehen, was für die Solidargemeinschaft Abwasseranlage Creußen, zu der die Abwasseranlagen in Creußen, Lindenhardt und Seidwitz und die angeschlossenen Haushalte gehören, das wirtschaftlich günstigste und tragfähigste ist. Auch dazu hat sich der Stadtrat viele Gedanken gemacht.
BaurConsult weist darauf hin, dass in Rücksprache mit der Stadt immer das Optimum für die Bürgerschaft Lindenhardt angestrebt wurde. Das Trennsystem bringt wie dargelegt für die Bürger diese angestrebten Vorteile.
Zu dem Vorwurf, dass es keine Informationen gegeben habe, möchten wir vor dem Fragenkatalog ausführlich Stellung nehmen. Denn hier fanden eine Reihe von Informationen in verschieden Formaten statt:
- Bürgerversammlung: 04.05.2017
- Begehung von 136 Grundstücken: April – August 2017
- Schreiben an Ministerium – Stellungnahme zum Schreiben von Bürgerinitiative: 07.11.2017
- Stadtratssitzung: 13.11.2017
- AK „Abwasseranlage Lindenhardt“-Gespräch mit Bürgermeister in Gaststätte Weigel: 08.03.2018
- Stadtratssitzung: 14.04.2018
- Gespräch Stadt, Büro, Arbeitskreis: 24.04.2018
- Bürgerversammlung 26.04.2018
- Gespräch Stadt, Büro, Arbeitskreis: 07.06.2018 (u. a. Rasser, Weigel, Hauenstein)
- Ca. 65 Termine im Rathaus Creußen: September - November 2018
- Stadtratssitzung 18.02.2019
- Gespräche, Telefonate mit Arbeitskreis, Bürgerinnen und Bürger, 2018/2019
- Stadtratssitzung mit Sachstand: 04.11.2019
- Gespräch mit u.a. Erdmann, Pfeiffer 12.12.2019
- Schreiben an alle Bürgerinnen und Bürger: 21.01.2020
- Weitere Stadtratssitzungen mit Beschlüssen zu den Bauabschnitten (nicht-öffentlich, in der Sitzung danach jeweils die Bekanntgaben)
- Stadtratssitzung mit Sachstand 21.12.2020
- Begehungen der Grundstücke während der Baumaßnahme
- Mehrere Termine und Gespräche mit Ministerium und Gemeindetag.
- Besprechung mit den Grundstücksbesitzern während der Baumaßnahme
- Telefonate und Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern während der Baumaßnahme
- Bürgerversammlung in Lindenhardt 15.03.2023
- Bürgerversammlung in Gottsfeld 20.03.2024
- Schreiben vom 15.08.24 wegen der Kosten Hausanschlüsse
- Bescheide für Hausanschlüsse 13.12.24
Aus der Resonanz der Bevölkerung an Verwaltung, an Stadträte und an mich als Bürgermeister dürfen wir auch wahrnehmen, dass viele Lindenhardter die Sachlage verstanden haben, dass sie vielleicht nicht ganz glücklich damit sind, aber dass sie das Projekt akzeptieren und annehmen.
BaurConsult ist verwundert und enttäuscht darüber, dass in der Zeitung dreimal Informationen veröffentlicht wurden, ohne dass die Informantin zuvor das Gespräch mit dem Büro gesucht hat. Eine Klärung der Hintergründe hätte BaurConsult im direkten Kontakt sehr befürwortet. Zum Teil sind die Fragen hinsichtlich des Büros ehrenrührig.
Die Beantwortung der 70 Fragen erfordert von der Stadt und BaurConsult einen erheblichen und kaum zumutbaren Kosten- und Zeitaufwand. Diese Kosten muss wiederum die Solidargemeinschaft bezahlen und das werden wir der Solidargemeinschaft auch mitzuteilen haben. Für eine effektive und schnellere Beantwortung hätte wir eine sachliche Vorsortierung sehr begrüßt sowie die Streichung von sich wiederholenden Inhalten, subjektiven und persönlichen und anonymen Feststellungen, die nicht beantwortet werden können.
Immer wieder wird wider besseren Wissens versucht das Narrativ der fehlenden Kommunikation bedient. Das ist schlichtweg eine Lüge – jeder hat mehrere Male Gelegenheit gehabt konkrete Fragen bzgl. seines Anschlusses zu stellen und es wurde mehr als üblich im kommunalen Bereich Informationen gegeben, sobald valide Aussagen getroffen werden konnten. Die ständige Wiederholung dieses Narratives macht die Aussage nicht richtiger.
Um Ressourcen zu schonen und Synergien zu erzielen, wurden im Zuge der Baumaßnahme an der Abwasseranlage auch Straßenbaumaßnahmen (Schnabelwaider Straße, untere Ringstraße, Creußener Straße Nr. 15-23, Gehsteig untere Ringstraße), Erneuerung von Hausanschlussschiebern der Wasserversorgung, Erneuerung Teilstück Wasserleitung und die Verlegung eines FTTH-Leerrohrsystems für einen späteren Breitbandausbau ausgeführt.
Beantwortung der Fragen:
- Wird die Firma BaurConsult für die verursachten Kosten auf Grund der Fehlplanungen in Regress genommen? U.a für
- a) Grabenlose Verlegung
- b) Zweier-Rohr-in-Rohrsystem war versprochen und geplant, dann technisch nicht durchführbar
- c) Fehlerhafte betriebswirtschaftlicher Vergleich zwischen bestehendem Mischsystem zum Trennsystem; die wesentlich höheren laufenden Kosten eines Trennsystems wurden fehlerhaft berechnet.
- Antwort (A): Nein, weil es keine Fehlplanungen gegeben hat. Klar festzuhalten ist, dass das Büro sich stets mit großem Engagement und Kenntnis für eine optimale Lösung für Lindenhardt eingesetzt hat. Herausforderungen, die sich im zeitlichen Verlauf der Planungen und Ausführungen stellten, wurden zuverlässig mit Blick auf ein bestmögliches Ergebnis für Lindenhardt erarbeitet und gegebenenfalls überarbeitet.
- BaurConsult hat den Stadtrat über alle Schritte informiert und gemeinsam mit ihm Lösungen für Änderungen im Planungsverlauf gefunden, um Schaden fernzuhalten.
- a) Das Rohr-in-Rohr-System ist so technisch durchführbar. Es war in Teilbereichen des Ortsteiles Lindenhardt durch die ausführende Firma vorgesehen. Die Umsetzung wurde jedoch aus gewährleistungsgründen durch den Stadtratsbeschluss abgelehnt.
- b) siehe a)
- Nachdem keine Firma das Rohr-in-Rohr-System bauen wollte – technisch wäre es umsetzbar gewesen - hat man dies in klassischer Form durchgeführt. Einige Lindenhardter – vor allem der Arbeitskreis - wollten das Rohr-in-Rohr-System sowieso nicht und damit ist die Stadt diesem Wunsch nachgekommen. Weiterhin hat man im Prozess festgestellt, dass das Rohr-in-Rohr-System teurer gewesen wäre.
- c) Der Vergleich ist nicht fehlerhaft. Kosten wurden in der Sitzung vom 14.04.2018 Folie 59 und in der folgenden Bürgerversammlung vorgestellt.
- Warum muss jetzt der Vakuumschacht gezahlt werden, obwohl es vorher von der Stadt übernommen werden sollte?
- A: Hier dürfen wir auf unsere Satzung (§ 8 i.v.m. § 3 Nr. 7 EWS, § 8 Abs. 1 BGS-EWS) und das Schreiben vom 21. Januar 2020 verweisen. Gemäß der Satzung wurde immer kommuniziert, dass der Schacht von den Eigentümern zu tragen ist, wie es auch im Freispiegelkanal der Fall ist. Ebenso ist dies im Schreiben vom 15.08.24 erklärt worden.
- Welche Fördergelder werden genutzt?
- A: Dies wurde auf den Bürgerversammlungen und ausführlich auch im Schreiben vom 21.01.2020 dargestellt. Es sind Fördermittel aus der RZWas (=Richtlinie für Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben). Die Verwaltung und BaurConsult haben alle Möglichkeiten der Förderung ausgenutzt und die Stadt hat auch den Abwasserinnovationspreis erhalten.
- Wie hoch ist die Förderung?
- A: Die genaue Höhe kann erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme und Endabrechnung sowie nach Einreichung des Endverwendungsnachweises und dessen Prüfung durch das WWA erfolgen. In der RZWas 2018 gab es höhere Fördersätze als bei der RZWas 2021. Bisher haben wir Baukosten von 6,07 Mio. € und ausgezahlte, zugesagte und beantragte Förderungen in Höhe von 4,79 Mio. €
- Wir sind darauf angewiesen, dass das WWA Hof die Förderung nach unserem Schlussverwendungsnachweis abschließt, um die Förderung tatsächlich zu berechnen. Auch das wurde bereits mehrfach mitgeteilt.
- Gibt es einen Zuschuss für die Grundstücke, die besonders aufwendig waren (Summe über den errechneten 10.000 €)?
- A: Nein. Wie im Schreiben vom 108.24 erläutert werden aber die Kosten des Grundstücksanschlusses prozentual gefördert.
- Wann erfolgt die Abrechnung?
- A: Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Im Jahr 2025 wird das Regenrückhaltebecken an der alten Kläranlage gebaut und abgerechnet und auch der Verwendungsnachweis wird in 2025 erstellt. Das WWA (Wasserwirtschaftsamt) Hof wird diesen prüfen und wir hoffen, dass wir in 2026 den Bescheid und die Auszahlungen durch den Freistaat Bayern erhalten. In der Vergangenheit hat es bei der Auszahlung der RZWas teilweise Verzögerungen von bis zu drei Jahren gegeben. Dass es derzeit einen Stau bei der Auszahlung der Fördergelder durch den Freistaat Bayern gibt, ist bereits mehrmals bei Bürgerversammlungen und auch in den Stadtratssitzungen thematisiert worden.
- Wie hoch werden die Kosten pro Haushalt (im Leupser Weg)?
- A: Nach der Insolvenz von Günther-Bau und der Ausführung der Restarbeiten durch die Firma Walter-Bau hat es hier Verzögerungen gegeben. Was in einem Schreiben vom 211.2024 mitgeteilt wurde. Die konkrete Information für die einzelnen Grundstücke soll im Leupser Weg im 1. oder 2. Quartal 2025 erfolgen.
- Wie werden die Kosten im Leupser Weg aufgrund der Insolvenz der ausführenden Firma berechnet und umgelegt?
- A: Zum einen gibt es Abschlagsrechnungen der Firma Günther-Bau, zum anderen der Firma Walter-Bau. Geprüft, zusammengestellt und berechnet wird das Ganze durch das Ingenieurbüro BaurConsult. Danach werden die Kosten für den Grundstücksanschluss weiterverrechnet.
- Wer trägt die Kosten im Leupser Weg dafür, dass der Kanal 2x verlegt wurde aufgrund falschen Gefälles in der Ausführungsplanung (fehlerhafter Vorgaben)?
- A: Die zusätzlichen Kosten sind durch das Ingenieurbüro BaurConsult getragen worden. Dies ist schon erledigt.
- Wird der Herstellungsbeitrag vom 27.2014 bei der Endabrechnung berücksichtigt wie im Kurier vom 22.06.2017 berichtet?
- A: Zu unterscheiden sind hier die Herstellungsbeiträge und die Kosten für den Grundstücksanschluss. Dies sind zwei verschieden Sachen.
- Der Herstellungsbeitrag von 2014 musste abgerechnet werden, da ein Urteil auf Bundesebene dies so verlangt hat. Damit wurde die gängige Praxis, die Herstellungsbeiträge zu erheben, wenn die Baumaßnahme durchgeführt wird, abgebrochen und die Herstellungsbeiträge mussten vorab erhoben werden. Nach dieser Rechtsprechung hätten die Herstellungsbeiträge bei der Schaffung der Abwasseranlage Creußen mit Seidwitz und Lindenhardt im Jahre 1998 bereits erhoben werden müssen. Hier werden keine weiteren Herstellungsbeiträge für Lindenhardt allein kommen. Sie können doch wohl nicht wirklich erwarten, dass sie anderes behandelt werden als alle anderen Creußner Bürger, die an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind.
- Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Verbesserungsbeiträge erhoben werden müssen für irgendwelche Maßnahmen, dann betrifft dies die ganze Abwasseranlage Creußen.
- Die Kosten für die Grundstücksanschlüsse sind zusätzlich zu erheben, wie in der Satzung festgelegt und haben mit den Herstellungsbeiträgen nichts zu tun. Auch alle anderen Anschlussnehmer in Creußen hatten diese beiden Kostenpunkte zu tragen. Die Satzung wurde bisher bei allen Bürgern so angewendet und es wäre rechtswidrig für Lindenhardt eine Ausnahme zu machen. Zumal sind gem. Art. 62 Abs. 2 GO zwingend diese satzungsmäßigen Einnahmen zu erheben.
- Werden die von uns 2014 bezahlten Herstellungsbeiträge als Guthaben angerechnet, wie Herr Küffner aus der Verwaltung am 26.04.2018 bei der Bürgerversammlung zugesagt hat?
- A: Siehe Frage 10
- Um wie viel hat sich der Kanalbau verteuert, weil die „Durchschuss-Aktion“ nicht möglich war?
- A: Durch die offene Bauweise haben sich die Kosten für den Kanalbau nicht wesentlich verteuert, da auch das Durchpressen Kosten verursacht hätte.
- Endscheidend ist, dass das Vakuumsystem Beibehalten wurde. Die Verlegetiefen für das Vakuumsystem sind sehr niedrig im Vergleich zu den erforderlichen Verlegetiefen eines Freispiegelkanals, der die doppelte Tiefe erfordert. Das Vakuumsystem ist dem Rohr-in-Rohr-System mit den dazugehörigen Durchpressungen für die Hausanschlüsse am ähnlichsten.
- Wie wirkt sich die lange Bauzeit auf die Abwasserkosten aus?
- A: Bei der Größe der Maßnahme kann man nicht von einer langen Bauzeit sprechen.
- Die meisten Bauabschnitte wurden in den Jahren 2020-2022 durchgeführt. Durch die Insolvenz der Firma Günther-Bau wurde der Leupser Weg im Jahr 2024 fertiggesellt und die Schlauchlinersanierungen waren für 2024 geplant. Die Maßnahme ist derzeit immer noch im Kostenrahmen von 2019.
- Die Bauabschnitte wurden aus verkehrsrechtlicher Sicht (man kann nicht den gesamten Ort gleichzeitig umsetzen) und verfügbaren Haushaltsvolumen der Stadt Creußen festgelegt und bis auf der unvorhersehbaren Insolvenz umgesetzt.
- Wie werden die Wartungs- und Betriebskosten beziffert bzw. aufgeteilt?
- A: In der Gewährleistungsphase ist die Wartung durch die ausführende Firma geregelt. Im Anschluss ist ein Wartungsvertrag angedacht. Für die Vakuumschächte ist die Wartung durch die Stadt Creußen in Überlegung. Wartung und Betriebskosten der zentralen Vakuumstation trägt die Stadt bzw. die Solidargemeinschaft. Die Kosten können noch nicht beziffert werden.
- Mit wie viel Zuschuss kann man endgültig rechnen?
- A: Siehe Antwort Frage 4
- Wieso ist es nicht möglich, eine genaue Auflistung der bereits entstandenen Kosten und der eigentlich geplanten Kosten zu erfahren? Und zwar GENAU!
- A: Siehe Antwort Frage 4.
- Ich möchte eine GANZ GENAUE Abrechnung. Denn es erscheint mir komisch, dass trotz unterschiedlicher Gegebenheit (fast) gleiche Kosten entstehen! Also: wie können Sie die Kosten so genau berechnen?
- A: Frage kann nicht beantwortet werden, da wir den Einzelfall nicht kennen. Der Fragesteller soll auf uns zukommen.
- Wer kommt für die Wartungskosten der Schächte auf?
- A: Derzeit trägt die Wartungskosten die Solidargemeinschaft der Anschlussnehmer an der Abwasseranlage Creußen mit Creußen, Linden hardt und Seidwitz.
- Was kostet der ganze Spaß überhaupt tutto kompletto für die betroffenen, die sich dem super Kanal anschließen sollen?
- A: Die Kosten trägt die Solidargemeinschaft, wie es in der Satzung vorgegeben ist und bei den anderen Anlagen auch der Fall ist. Genaue Angaben sind erst nach der Endabrechnung der Förderung möglich.
- Wie soll die Bezahlung des Ganzen gehandhabt werden? Ratenzahlung? In Höhe von bis?
- A: Die Bezahlung der Kosten für den Grundstücksanschluss kann per Überweisung auf das Konto der Stadt erfolgen, wie im Bescheid erläutert. Eine Stundung können wir auf Antrag gewähren, bis die Endabrechnung mit dem WWA durchgeführt worden ist. Die Stundung würde den gesamten Betrag minus die 50% betreffen.
- Wie kann es sein, dass man nach langjähriger Bauzeit immer noch nicht weiß, wie viel Zuschuss man für das Bauvorhaben bekommt (Finanzierung)?
- A: Siehe Antwort Frage 4; Dazu ist zu ergänzen, dass jedes Jahr für die verbaute Summe ein Verwendungsbestätigung gestellt wird und die Stadt Teilzahlungen erhält. Am Ende wird eine Endverwendungsnachweis gestellt, der dann nochmals geprüft wird und es erfolgt eine Endabrechnung.
- Wer legt der Einbauort für den Vakuumschacht fest? Kriterien?
- A: Ausschlaggebend waren immer die örtlichen Gegebenheiten, die technische Durchführbarkeit und das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer. Mit jedem einzelnen Grundstückseigentümer wurde durch das Ingenieurbüro und die Baufirma gesprochen.
- Wie werden die Kosten für den Sammelschacht / Ventil (Creußener Str. / Schnabelwaider Str. 2) festgelegt und wer bezahlt diese?
- A: Bezahlt werden diese über die Solidargemeinschaft, wie bei allen anderen Schächten, Pumpwerken und Kläranlagen im Gebiet der Abwasseranlage Creußen.
- Wer bezahlt die Wartung?
- A: Die Wartung von was?
- Wie hoch waren die Wartungskosten in 2023 und 2024?
- A: Die Wartungskosten von was?
- Wer bezahlt den Pumpenstrom? Welche Kosten entstanden dafür in 2023 und 2024?
- A: Die Solidargemeinschaft. Kosten 2023: 17.796 €. Für das Jahr 2024 kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Abrechnung erst im April/Mai 2025 kommt.
- Mit welchen weiteren Herstellungs- und Beitragskosten, außer für die V-Schächte, haben wir noch zu rechnen?
- A: Siehe Antwort Frage 10
- Wieso wurde das ganze „Pump-System“ nicht aufgegeben, als man sah, dass sowieso gegraben werden musste?
- A: In Lindenhardt hat es immer schon zwei Pumpwerke gegeben, da es die Topografie nicht anders zulässt. Es gibt für Lindenhardt keine andere Möglichkeit, da ein Freispiegelkanal noch viel teurer wäre (z. B. sehr tiefer Kanal).
- Wer bezahlt mich für Stress-Ärger-Zeitaufwand?
- A: Keine Antwort
- Warum hat es ein so grottenschlechtes Management gegeben und wer übernimmt dafür Verantwortung?
- A: Keine Antwort
- Wieso konnten sie die anfänglichen Versprechen nicht einhalten und meinen nun, dass trotz Widerstand der Dorfbewohner Sie nun das Recht haben, die aufgelaufenen Kosten umlegen zu dürfen?
- A: Welche Versprechen? Siehe Antwort Frage 10
- Haben Sie sich mal ausgerechnet, wie viele Jahre mancher an Wasser hätte verschwenderisch verbrauchen können hinsichtlich Rohrverlegungen und Baggerarbeiten?
- A: Sinn der Frage?
- Die Überlastung des Kanals ist meines Erachtens durch das Neubau Gebiet Lindenhardt West entstanden. Meine Frage: Der gesamte Kanal von L hätte während der Genehmigungsphase des Bebauungsplanes Lindenhardt West geprüft werden müssen. Dadurch wäre klar gewesen, dass der Kanal in ein Trennsystem umgebaut werden muss. Die Kosten hierfür hätten in den Herstellungskosten des Neubaugebietes enthalten sein müssen. Diese Kosten hätten nicht auf die Anlieger in Lindenhardt übertragen werden dürfen. Andernfalls hätte das Neubaugebiet nicht genehmigt werden dürfen. Wieso wurde das nicht gemacht?
- A: Das Baugebiet ist endsprechend berücksichtigt worden und auch eine erneute Erweiterung ist mit beachtet worden. Jedoch haben diese Kosten nichts mit der Gesamtsituation in Lindenhardt zu tun. Fakt war, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis im Jahre 2020 ausgelaufen ist, und wir für diese Kläranlage keine neue Erlaubnis bekommen, wenn nicht umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Wurde im Vorfeld die Verhältnismäßigkeit des Abwassersystem in Betracht gezogen?
- A: Es wurde ein Kostenvergleichsberechnung durchgeführt, die auch vom Fördergeber gefordert wurde. Diese wurde im Stadtrat am 14.04.2018 und in der Bürgerversammlung (26.04.2018) vorgestellt.
- Wie viele Ortsteile von Creußen haben ein Mischsystem und müssen in Zukunft auf Trennsystem umbauen? Andere Gemeinden der Stadt Pegnitz behalten ihr Abwassersystem, da ein Umbau auf Trennsystem nicht finanzierbar ist! Wieso dann Lindenhardt?
- A: Im Hauptort Creußen haben wir in Teilbereichen ein Mischsystem. In den Baugebieten überwiegend Trennsysteme. Draußen in den Ortsteilen wurden in den letzten Jahren nur Trennsystem gebaut. Selbst in Haidhof haben wir ein modifiziertes Mischsystem, d.h. wo es geht, sind hier Regenwasserkanäle mit eingebaut worden, z.B. beim Ausbau der Staatsstraße in Neuhaidhof im Jahr 2018/2019.
- Es muss klar festgehalten werden, dass sowohl die EU als auch die Vorgaben in Deutschland und Bayern die Trennsysteme immer mehr fordern.
- Die Aussage über Pegnitz ist übrigens falsch, da in Neuhof bei Zips aus einem Mischsystem ein Trennsystem wird. Dazu laufen derzeit die Planungen.
- Der Vergleich mit weiteren Orten ist nicht unmittelbar möglich, da er von der konkreten Situation vor Ort abhängt, wie der Anteil des Fremdwassers, das bisherige Entwässerungssystem, die Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser u.v.m.
- Für das jeweilige Projekt, und so auch für Lindenhardt, wird in Absprache mit dem Auftraggeber und den WWA eine passgenaue und gewünschte Lösung erarbeitet. Ziel ist dabei stets die gesetzlichen Auflagen sicher zu erfüllen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten, langfristig sicheren und für die betroffenen günstigsten Lösung.
- Nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist der Neubau eines Mischsystems verboten, nur eine Bestandserhaltung ist gegebenenfalls zulässig. Ein reines Mischsystem ist nicht mehr genehmigungsfähig.
- Hat sich der Stadtrat hinterfragt, was die Umstellung von Misch- auf Trennsystem jeden Lindenhardter kostet? Wie soll das ein Rentner finanzieren?
- A: Dies hat sich der Stadtrat sehr genau überlegt. Siehe auch Einleitung Absatz 6 – 8. Weiterhin gibt es dazu keinen Bestandsschutz im Wasserrecht.
- Wie bereits mehrfach erwähnt, zahlt die gesamte Solidagemeinschaft Creußen, nicht der einzelne Lindenhardter Bürger.
- Ist die Stadt Creußen als unser Interessensvertreter angesichts des Planungsdesasters nicht verpflichtet, eine Schadensersatzklage gegen BaurConsult zu prüfen und ggf. zu führen?
- A: Keine Antwort auf diese subjektive und unbegründete Meinung.
- Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt? Es gibt wohl Mitbürger, die gar keinen Schacht brauchen und welche, die sehr wenig Aufwand hatten?
- A: Dies hängt von den unterschiedlichen Gegebenheiten ab und ist auch nicht vergleichbar. Deshalb kann hier auch kein Gleichbehandlungsgrundsatz zum Tragen kommen. Diese Unterschiede in Lindenhardt gibt es auch schon länger.
- Wieso hat die Stadt nicht die ganze Planung in Frage gestellt, als klar wurde, dass es kein „grabenloses Verbauen“ (O-Ton und Versprechen des Herrn Kraft) geben würde?
- A: Warum sollte man dies tun? Die Alternativen konnten durchgeführt werden und haben auch nicht mehr gekostet. Idee war eben durch das grabenlose Verlegen das Aufreißen aller Straßen und Höfe zu verringern. Grabungslöcher hätte es trotzdem geben müssen.
- Die Vakuumschächte sind elementarer Bestandteil der gesamten Anlage. Mit welchem Recht bürden Sie die Kosten dafür dem jeweiligen Grundstückseigentümer auf? Müssten diese nicht analog notwendiger Straßenarbeiten auf alle Creußener umgelegt werden (Gleichheitsgrundsatz)?
- A: Siehe EWS (§§ 8, 3 Nr. 7 EWS) und BGS-EWS (§ 8 BGS-EWS).
- Wassereintritt in nicht angeschlossene und nicht aktivierte V-Schächte. Liegen hier nicht bauliche Mängel vom Hersteller vor, für die dieser auch haftbar gemacht werden kann?
- A: Die Problematiken sind bekannt und es wird an Lösungen gearbeitet. Ein Teil der Probleme konnte bereits erledigt werden. Unsere Klärwärter und die Verwaltung sowie der Hersteller sind hier im Austausch.
- In Bezug auf den Wassereintritt in Vakuumschächte hat das Büro die Mängel aufgenommen. Die Mängel hat die ausführende Firma zu verantworten und muss von dieser behoben werden.
- Wie lange ist die Garantie für V-Schächte
- A: Gewährleistung sind 4 Jahre.
- Was passiert, wenn diese Schächte undicht sind/werden (angeblich soll es „Hübe“ bei nicht angeschlossenen Haushalten gegeben haben?!)?
- A: Siehe Antwort Frage 41.
- Haftet das Ingenieurbüro für die Fehlplanungen (fehlende Bodenanalysen)?
- A: Es gibt keine Fehlplanungen und auch Bodenanalysen waren vorhanden. Bereits 2019 wurden 16 Kleinrammbohrungen durch ein Fachbüro durchgeführt.
- Muss die Gemeinde für die zusätzlichen Kosten der verlängerten Bauzeit aufkommen oder haftet das Ingenieurbüro?
- A: Welche zusätzlichen Kosten? Die Bauzeit wurde eingehalten bis auf den Leupser Weg durch die Insolvenz der Firma-Günther Bau.
- Wer kommt für die Schäden auf, welche mir entstanden sind?
- A: Frage kann nicht beantwortet, da die Frage anonym gestellt ist und uns die Schäden bzw. der Fall nicht bekannt sind.
- Wer ist verantwortlich für das Desaster „Durchschuss unmöglich“?
- Siehe Antwort Frage 39.
- An wen melde ich mich betreffend meiner (bereit sofort gemeldeten) Schäden?
- A: An die Stadt Creußen.
- Wer kommt bei Störungen für die Kosten auf?
- A:Hier kommt es auf die Störung an. Ist es eine allgemeine Störung, die das System betrifft, kommt die Allgemeinheit dafür auf. Sind die Störungen oder Schäden Individuell verursacht, dann der jeweilige Verursacher. Um ein Beispiel zu nennen: werden Sachen in die Toilette geschmissen, die da nicht reingehören und diese zerstören den Vakuumschacht, dann ist der Schaden vom Verursacher zu tragen.
- Wer bezahlt einen Abwasserschaden im eigenen Haus, wenn das Vakuumsystem ausfällt (Haftung!)?
- A: § 9 Abs. 5 EWS – übrigens sollte auch jeder Hausbesitzer seine Leitungen im Haus regelmäßig befahren lassen, um eventuelle Schäden oder Verstopfungen festzustellen. Jeder Hauseigentümer mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss sich gegen Rückstau (Rückstauklappe) sichern. Dies gilt auch beim Freispiegelkanal und ist Stand der Technik und gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Creußen, also auch in Lindenhardt.
- Wer haftet für die Technik?
- A: Es gibt eine gewisse Zeit der Gewährleistung und dann muss das System von der Stadt unterhalten werden. Reparaturen und Ersatzmaßnahmen sind dann von der Solidargemeinschaft zu tragen und werden über die Gebühren finanziert.
- Haftet da nicht auch die Stadt, da sie offenbar keine Zweitmeinung eingeholt hat, sondern einfach BaurConsult kritiklos gefolgt ist?
- A: BaurConsult hat mehrere Varianten durchgespielt und in einer Vergleichsberechnung dargestellt. Vor BaurConsult hat ein anderes Büro auch schon Überlegungen angestellt, die aber die Probleme für die Bürger nicht gelöst hätten. Die Fremdwasserproblematik wäre nicht gelöst worden, was zu erheblichen Folgekosten geführt hätte.
- Warum wurde ich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich nun unangenehme Geräusche im Garten und Haus habe?
- A: Wer wurde nicht aufmerksam gemacht? Es kann keine Antwort gegeben werden wegen der anonymen Fragestellung. Betroffen können die Stadt direkt anschreiben.

Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema Seniorenarbeit im Jahr 2025:
Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:
Mittwoch, 19.03.2025
Mittwoch, 23.07.2025
Mittwoch, 08.10.2025
Mittwoch, 10.12.2025
Tagesfahrten mit dem Bus:
Samstag, 24.05.2025
Samstag, 06.09.2025
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte
Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18 - 19 Uhr)
E-Mail: renate.galuba@hotmail.de

Die Haushaltssatzung für 2025 des Hauptschulverbandes Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 23.12.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 2 vom 27.01.2025 erfolgt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Creußen, 04.02.2025
Hauptschulverband Creußen
gez.
Martin Dannhäußer
Verbandsvorsitzender
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