Creußen

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14.08.2026
News/Vortrag
Vortrag Ötzi – Der Mann im Eis
14.08.2026
News/Berichte_SWS
SWS erwerben Windpark Creußen III bei Neuhof
14.08.2026
News/Berichte_Jahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung des HC Creußen
20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vom 21.05.2026
Die Verwaltungsgemeinschaft Creußen erlässt auf Grund des Art. 10 der Verwaltungs-gemeinschaftsordnung – VGemO –in Verbindung mit Art. 27 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG und den Art. 20 a, 23 und 32 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern – GO – folgende Satzung: § 1 Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (1) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und ihrer Ausschüsse. (2) Die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder eines Ausschusses. Hierin ist die Abgeltung der für die elektronischen Hilfsmittel notwendigen Betriebskosten enthalten.

(3) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.


(4) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.


(5) Soweit die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung berufsmäßige oder ehrenamtliche erste Bürgermeister sind, erhalten sie lediglich den Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 31 Abs. 1 Satz 2 KommZG).


§ 2 Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden


Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Creußen erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft eine monatliche Entschädigung in Höhe von 640,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Eine Jahressonderzahlung wird in Höhe von 70 % aus 1/12 der Jahresentschädigung gewährt.



§ 3 Entschädigung der Stellvertreter


(1)   Der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält

neben seiner Entschädigung als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung eine monatliche Pauschalentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 230,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Eine Jahressonderzahlung wird in Höhe von 70 % aus 1/12 der Jahresentschädigung gewährt.


(2)   Der zweite Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft eine Entschädigung je Vertretungstag in Höhe von 50,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil.


§ 4 Auszahlung der Entschädigungen


Nach Monatsbeiträgen bemessene Entschädigungen sind im Voraus zu zahlen. Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub usw. werden Entschädigungen auf die Dauer von zwei Monaten weitergezahlt. Über eine längere Zahlung in besonderen Härtefällen entscheidet die Gemeinschaftsversammlung durch Beschluss im Einzelfall.


§ 5 Inkrafttreten


Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 20.05.2020 außer Kraft.


Creußen, den 22.05.2026

Verwaltungsgemeinschaft Creußen



Martin Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

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Geschäftsordnung der Stadt Creußen
Die derzeit gültige Geschäftsordnung der Stadt Creußen (Geschäftsordnung - GeschO) finden Sie im Schaukasten und auf der Homepage der Stadt Creußen.


Symbolbild ©Pixabay
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Ferienprogramm 2026 der Stadt Creußen Teil 2

Dienstag, 18.08.2026 Mittelalterliches Abenteuer in Creußen

08.15 – 15.30 Uhr  Alter 5 bis 11 Jahre max. 25 Kinder

08.30 – 13.00 Uhr: Wir bereiten euch mit Spiel, Spaß und spannenden Ritterabenteuern auf die große Ritterprüfung vor.

13.00-15.30 Uhr: „Mittelalter zum Anfassen“ mit echten Ritterrüstungen, mittelalterlichen Spielen und Basteleien.

Für Speis und Trank ist den ganzen Tag über gesorgt – unter anderem mit Stockbrot. Bitte bringt lediglich eine Trinkflasche mit, die wir vor Ort regelmäßig auffüllen.

Veranstalter: CSU-Ortsverband Creußen und Frauen Union (mit Unterstützung von Ramona und Philipp Ott)

Treffpunkt: Mehrzweckhalle Creußen

Unkostenbeitrag: 9,-- €


Mittwoch, 19.08.2026 „Kinderolympiade“    

Alter: 5 – 8 Jahre 09.00 – 12.00 Uhr max. 20 Kinder  

Veranstalter:1.FC Creußen, Turnabteilung

Treffpunkt: 1. FC Creußen, Parkplatz Im Gärtlein 1

Mitzubringen: kleine Brotzeit, gefüllte Trinkflasche, Sportkleidung, Sonnenschutz, Hallenschuhe


Sonntag, 30.08.2026 Oma, Opa und ich – Mensch ärgere Dich nicht    

14.00 – 16.00 Uhr  Kinder im Alter von 6 – 11 Jahre  max. 40 Personen

Im Mittelpunkt steht das bekannte Gesellschaftsspiel, das seit Generationen Menschen verbindet und unabhängig von Alter und Vorkenntnissen gespielt werden kann.

Kinder spielen gemeinsam mit ihren Großeltern.

Jedes Kind erhält eine persönliche Teilnahmeurkunde

Veranstalter: Seniorenbeauftragte der Stadt Creußen

Treffpunkt: Mehrzweckhalle 

Es können gerne „Mensch ärgere Dich nicht“ Spiele mitgebracht werden


Montag, 31.08.2026 „Es wird geschossen“ Lichtpunkt- und Blasrohrschießen

15.00 – 17.00 Uhr  Alter: ab 8 Jahren

Veranstalter: Schützenverein Haidhof

Treffpunkt: Schützenhaus Haidhof


Dienstag, 1. September und Donnerstag, 3. September Inliner-Kurs für Anfänger

Jeweils 16:30 – 18:00 Uhr   Alter: ab 6 Jahren  max.15 Teilnehmer

Hast du Lust, in die Welt des Inline-Skaten einzutauchen? Gemeinsam mit professionellen Trainern des BTS zeigen wir dir, wie du auf den Inline-Skates an Sicherheit gewinnst. Dabei verbesserst du deine Fähigkeiten im Kurvenlaufen, beim Bremsen und beim Bewältigen von Hindernissen. Der Kurs ist für Anfänger konzipiert, die bereits vorwärts und rückwärts laufen können, ohne sich festzuhalten.

Voraussetzungen für die Teilnahme: Grundkenntnisse des Skatens (vorwärts und rückwärts laufen, ohne sich festzuhalten),

Veranstalter: Stadt Creußen unter Durchführung von Dominik Buxmann (BTS, Abteilung Speedskating)

Treffpunkt: Feuerwehrhaus Creußen

Material: Inline-Skates, Helm und vollständige Schutzausrüstung (Knie-, Ellbogen- und Handgelenksschützer) sind mitzubringen. Verpflegung ist selbst mitzubringen.


Sonntag, 13.09.2026 Schulstartgottesdienst für die ganze Familie

10.30 Uhr

Veranstalter: Christus-Gemeinde Creußen

Treffpunkt: Hintermühlweg 7

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