Creußen

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Nachrichten

08.09.2026
News/Vortrag
Vortrag Ötzi – Der Mann im Eis
08.09.2026
News/Berichte_SWS
SWS erwerben Windpark Creußen III bei Neuhof
08.09.2026
News/Berichte_Jahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung des HC Creußen
20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März

Veranstaltungskalender

Hl. Messe
Kath. Pfarrkirche St. Marien
Kath. Kirchenstiftung St. Marien
08.09.2026
18:00
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09270270
Stammtisch Haidhof und Umgebung
Gaststätte zur Mauth
Renate van de Gabel-Rüppel
08.09.2026
19:00
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Ablesung der Wasserzähler für das Abrechnungsjahr 2025/26
Der Wasserzweckverband „Creußener Gruppe“ wird zur bevorstehenden Jahresabrechnung zum 30.09.2026 Ablesekarten für die nicht mit Funk ausgestatteten Wasserzähler bzw. die Unterzähler (Gartenwasser, Regenwasser u. ä.) verschicken.

Nähere Anweisungen zum Ausfüllen der Karten werden mitgeschickt. Die Karten sind bis spätestens 09.10.2026 an die


Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen

einzusenden oder dort in den Briefkasten einzuwerfen. Sie können aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch wird dann geschätzt.

Der Zählerstand bei eingebauten Funkzählern wird mit Ablesedatum 30.09.2026 automatisch bis zum 09.10.2026 ermittelt. Sie brauchen sich weiter um nichts zu kümmern.


Creußen, den 18.08.2026                                     

Gez.


M. Dannhäußer

Verbandsvorsitzender

Symbolbild©Pixabay
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Kanalgebührenabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben; Abrechnung 2025/26 für die Stadt Creußen, die Gemeinde Prebitz und den Markt Schnabelwaid
Für die Kanalgebührenabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es erforderlich, die Bescheinigung der Tierseuchenkasse oder eine schriftliche Erklärung mit Anzahl und Art der Tiere sowie den Ort der Tierhaltung vorzulegen.

Sollte die Bescheinigung/ Erklärung bis zum 30.09.2026 nicht vorliegen, wird für die Kanalgebührenberechnung die volle Menge des Frischwasserbezuges herangezogen.

Die Bescheinigung/ Erklärung bitte an die


VerwaltungsgemeinschaftCreußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen


senden oder dort in den Briefkasten einwerfen. Sie kann aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden.


Creußen, den 17.08.2026                                 

Verwaltungsgemeinschaft Creußen                 


Gez.


M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

Symbolbild©Pixabay
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Appell an Hundehalter
Liebe Hundehalter, in den letzten Wochen wurden massiv Klagen vorgebracht, dass einige Hundebesitzer die Geschäfte ihres Hundes an Gehwegen, öffentlichen Flächen, an Feld- und Waldwegen, sowie in den umliegenden Wiesen verrichten lassen.

Wir bitten die betreffenden Hundehalter eindringlich, ihre Hunde so zu beaufsichtigen, dass eine Gefährdung und Belästigung anderer Personen ausgeschlossen ist. Mitbürger, die nicht an den Umgang mit Hunden gewöhnt sind, fühlen sich sehr oft bedroht oder belästigt. Das Nichtbeachten der einschlägigen Vorschriften kann u.a. strafrechtliche Folgen haben, wenn Anzeige erstattet wird.


Des Weiteren lassen einzelne Hundebesitzer ihren Vierbeiner frei herumlaufen. Außerhalb eingefriedeter Bereiche sollten Hunde an der Leine geführt werden. Denken Sie bei aller Liebe zu Ihrem Hund auch an die Sicherheit Ihrer Mitbürger, vor allem der Kinder! Die Mitnahme von Hunden auf öffentliche Spielanlagen ist grundsätzlich verboten.


Im Interesse eines sauberen Ortsbildes, aber auch aus hygienischen und ästhetischen Gründen appellieren wir ferner an alle Hundehalter, darauf zu achten, dass ihr Hund die öffentlichen Geh- und Radwege, nicht zuletzt die öffentlichen Grün- und Spielflächen nicht durch seine „Hinterlassenschaften“ verunreinigt. Hundekot belästigt nicht nur den Bürger, er stellt auch eine hygienische Gefahr für den Menschen (insbesondere Kinder) dar.

Dies gilt auch für die privaten Flächen unserer Bürger. Lassen Sie bitte Vernunft walten und lassen Sie Ihren Vierbeiner seine „Geschäfte“ auch mal auf dem eigenen Grundstück verrichten.


In den umliegenden Wiesen bringt der Hundekot ebenfalls große Probleme, da Hundehaufen auf Menschen und Tiere übertragbare Parasiten in sich tragen. So kann häufiges Verkalben (Totgeburten) im Rinderbestand seine Ursachen darin haben, dass Heu, Silage oder Gras mit Hundekot verschmutzt sind. Die Verunreinigung stellt deshalb neben der Verschmutzung auch einen wirtschaftlichen Schaden dar.

Wer den von seinem Hund auf Gehwegen und an ähnlichen von Menschen frequentierten Orten abgelegten Kot liegen lässt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes. Auch die gemeindlichen „Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen... „ sieht bei der Verschmutzung öffentlicher Flächen eine Geldbuße vor.


Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend zu beseitigen. Der Handel bietet sogenannte Hundesets an, mit denen Hundekot rasch beseitigt werden kann. Ebenso können die aufgestellten Hundekotbeutelspender verwendet werden.

Tragen Sie bitte durch eine richtige Erziehung und Beaufsichtigung Ihres Hundes dazu bei, unsere Orte und Landschaften sauber und attraktiv zu erhalten.


Abschließend möchten wir alle Hundebesitzer dazu anhalten, Ihren Hund (ab dem Alter von vier Monaten) umgehend anzumelden, falls dies noch nicht erledigt wurde.


Haag, den 12.08.2026                                                                                                

Bianka Deinert 

1. Bürgermeisterin

Symbolbild ©Pixabay

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