


Die nächste Sitzung des Stadtrates Creußen findet am Montag, 08.06.2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des neuen Rathauses statt.

Aufgrund von Kanalbauarbeiten muss die Neuhofer Str. beim Bahndamm auf Höhe der Kleingärten im Zeitraum vom 08.06.2026 bis zum 31.07.2026 für eine bis maximal zwei Wochen voll gesperrt werden. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Der Verkehr wird über die B 2 – St 2120 – BT 20 – Engelmannsreuth – Altencreußen – Funkendorf – BT 19 – Bieberswöhr – Prebitz – BT 19 – St 2184 bzw. in Gegenrichtung umgeleitet. Der Anliegerverkehr ist zugelassen bis zur Baustelle. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Wir bitten um Verständnis für die durch die Bauarbeiten auftretenden Behinderungen während der Bauzeit.

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.534.280 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.283.580 Euro
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 589.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Schnabelwaid, 12.05.2026
gez.
Peter Krodel
Erster Bürgermeister
Fußnote:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 11.11.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 285 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 285 %
2. Gewerbesteuer 380 %
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.05.2026 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-machung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Schnabelwaid, 12.05.2026
gez.
Peter Krodel
Erster Bürgermeister









