Creußen

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Nachrichten

06.07.2026
News/Vortrag
Vortrag Ötzi – Der Mann im Eis
06.07.2026
News/Berichte_SWS
SWS erwerben Windpark Creußen III bei Neuhof
06.07.2026
News/Berichte_Jahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung des HC Creußen
20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März

Veranstaltungskalender

Hl. Messe in der Pfarrkirche
Kath. Pfarrkirche St. Marien
Kath. Kirchenstiftung St. Marien
07.07.2026
18:00
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09270270
Kirchenchor
St. Jakobus-Kirche Creußen
St. Jakobus-Kirche Creußen
07.07.2026
18:00
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Sitzung des Gemeinderates Prebitz
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 07.07.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindezentrums in Bieberswöhr statt.


Symbolbild ©Pixabay
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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz
Herzliche Einladung zum geselligen Nachmittag am Mittwoch, 22.7.2026 von 14.00 - 17.00 Uhr in das Gemeindezentrum Bieberswöhr.

"Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei" - Damit werden uns gedanklich und praktisch beschäftigen.

Wer zu dem Thema etwas beitragen möchte ( Lieder, Geschichten, Ratespiel, Essen und Trinken), meldet sich bitte vorher, damit es in den Ablauf eingebaut werden kann.


Um Anmeldung zu diesem Nachmittag bitte ich.

Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)

E - Mail: renate.galuba@hotmail.de

Symbolbild ©Pixabay
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Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sowie Gefährdung durch überhängende Hecken und Sträucher
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte darauf hinweisen, dass die Eigentümer von Grundstücken, die mit ihren Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen verpflichtet sind, die gemeinsame Grenze des Grundstückes mit dem Straßengrundstück a) einmal im Monat – bei Bedarf öfter, ggf. unverzüglich – zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat, der über die Hausmülltonnen (Biomüll, Papiermüll, Restmüll, gelbe Tonne) entsorgt werden kann, zu entfernen und zu beseitigen, sowie von Gras und Unkraut aus Ritzen und Rissen zu befreien, b) in den Herbstmonaten (September bis November) bei Laubfall – sofern das Laub, insbesondere bei feuchter Witterung, als verkehrsgefährdend einzustufen ist (Rutsch- oder Stolpergefahr) – nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, das Laub zu beseitigen.

Die Reinigungsfläche umfasst den Gehweg sowie die Straßenrinnensteine. Soweit kein Gehweg vorhanden ist (außer an Bundes-/Staats- und Kreisstraßen), ist eine Fläche von 1m Breite von der Grundstücksgrenze aus gerechnet, zu reinigen.


Insbesondere sind die mit Straßensplitt/Laub usw. verunreinigten Straßenrinnensteine zu kehren, um ein Verstopfen der Straßen-Sinkkästen zu vermeiden.


Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) sind auch bei Verunreinigung durch Hundekot und Pferdeäpfel umgehend durch den Hunde- bzw. Pferdehalter zu reinigen. Wir bitten alle Hunde- und Pferdebesitzer sich an ihre Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt zu erinnern und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.


Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen werden von überhängenden Ästen verdeckt.


Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten.


Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Straßen und Gehwege, soweit erforderlich, zu reinigen sowie die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden.


Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!


Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 03.06.2026


gez. Martin Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

Symbolbild ©Pixabay

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